Wir brauchen keine weitere gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen!
Jeder Eingriff am Menschen, jede Behandlung eines Arztes stellt eine Körperverletzung dar. Sie geschieht jedoch mit Einwilligung des Patienten - und bleibt daher straffrei. Im Umkehrschluss gilt: Wenn der Patient in eine Diagnose oder Behandlung nicht einwilligt, wird kein vernünftiger Arzt ihn dennoch behandeln - das wäre strafbar.
Frank Ulrich Montgomery ist Vizepräsident der Bundesärzte- kammer. Der Oberarzt für Röntgendiagnostik am Universitäts- klinikum Hamburg-Eppendorf ist auch Präsident der Ärztekammer Hamburg. Mehr Geld verlangt er von der Politik für Schmerztherapien und viel mehr Hospize als heute.
In der Regel äußert der Patient seinen Willen, mündlich, im Gespräch mit dem Arzt. Für den Arzt ist dies Gespräch so wichtig, wie für den Patienten. Nur ein aufgeklärter Patient kann nachvollziehen, warum schwierige Eingriffe Not tun, nur ein mündiger Patient kann seine Heilung mit gestalten.
Schwierig wird es, wenn eine "normale" Kommunikation mit dem Patienten nicht mehr möglich ist. Hierfür gilt es Vorsorge zu treffen, eine Patientenverfügung ist der richtige Weg, seinen Angehörigen und seinen Ärzten seinen Willen auch für den schlimmsten Fall mitzuteilen. Wir Ärzte begrüßen das - wir wünschten uns, viel mehr Menschen hätten ihren klaren Willen in einer Patientenverfügung niedergelegt.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille ist heute schon verbindlich, soweit nichts Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt wird. Die Rechtsprechung lässt daran keinen Zweifel.
Beratung, Betreuung, Vollmacht
Der Versuch der Politik das geltende, von Gerichten formulierte Recht in komplizierten Formulierungen umzusetzen, schafft daher nur Rechtsunsicherheit, wo längst Rechtsklarheit besteht. Dabei unterstelle ich niemandem etwas Böses: Wir haben es vielmehr mit einer Koalition der Gutmeinenden zu tun. Politik mischt sich heute in alles ein - sogar das Sterben. Sie wäre besser beraten, sich auf wirklich Wichtiges zu beschränken.
Über allem steht die Patientenautonomie. Der verschafft man genauso wenig Nachdruck mit formularhafter Starre, wie mit komplizierten Notariatsverträgen. Um ihr Geltung zu verschaffen, setzen wir Ärzte auf die Trias: Beratung, Betreuung, Vollmacht. Am Beginn sollte die Beratung mit dem Arzt des Vertrauens stehen - zum Beispiel dem Hausarzt. Dann sollte die Patientenverfügung mit Blick auf konkrete Situationen und Maßnahmen formuliert werden.
Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Diese Betreuungsperson soll den Willen des Patienten kund tun und umsetzen. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt, der den Patienten nicht kennt, einen Ansprechpartner, der auch bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt.
Von all diesen Möglichkeiten der Vorausverfügung können Patienten schon jetzt Gebrauch machen, ohne dass sie fürchten müssen, dass ihr darin erklärter Wille ignoriert wird.
Deshalb empfehlen wir der Politik, auf jedwede weitergehende gesetzliche Regelung zu verzichten. Man kann nicht alle Prozesse des Lebens und Sterbens in gesetzliche Schablonen pressen. Weder Formulare helfen weiter noch große Beratungs- und Notariatshindernisse. Denn: Es wird immer einige wenige Fälle geben, die - von welchem Gesetz auch immer - nicht erfasst sind. Probleme entstehen doch nicht dort, wo Menschen heute schon eine Patientenverfügung haben, die Probleme treten nur auf, wenn es gerade keine, oder keine klare Patientenverfügung gibt.
Drei Beispiele: Der junge Motorradfahrer, der nach einem schweren Unfall im Wachkoma liegt; ich habe noch nie einen solchen Fall mit Patientenverfügung erlebt. Der ältere Mensch, der in seiner Brieftasche einen 20 Jahre alten Zettel hat, auf dem steht: Ich will nicht zur Behandlung an Maschinen. Oder die alte Dame im Koma nach einem Schlaganfall, die gar nichts verfügt hat; aber ihre Kinder behaupten, es wäre der Wille der alten Dame, nicht weiter behandelt zu werden.
Diese sind die Problemfälle, nicht jene, die eine Patientenverfügung heute schon verfasst haben. Diese Fälle würden von keinem der vorliegenden Gesetzentwürfe gelöst - die Angehörigen und die Ärzte hätten dieselben Probleme zu lösen, wie im Moment.
Machen wir uns klar: In Deutschland sterben etwa 800 000 Menschen jedes Jahr. Und nur in einer Handvoll Fällen werden gleichzeitig Konflikte um Patientenverfügungen, Behandlungsabbruch oder Behandlungsverweigerung rechtsanhängig. Wo also ist das Problem?
Wir brauchen Sterbebegleitung
Die Koalition der Gutmeinenden, die uns mit einem Gesetz zu Patientenverfügungen beglücken möchte, sollte stattdessen in der Gesundheitspolitik für die ausreichende Finanzierung von ambulanter und stationärer Palliativmedizin kämpfen. Ihre Gesetze brauchen wir nicht: Sterbebegleitung spirituell und medizinisch braucht unsere Unterstützung, finanziell und ideell. Hospize brauchen wir nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene. Und der Schmerztherapie stehen gedeckelte Budgets und Leistungseinschränkungen der Medizin im Wege. Hier lohnte es sich für die Damen und Herren Politiker zu kämpfen!
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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