Wenn es um Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug und ihre Kinder geht, scheint die halbe Republik besser als diese selbst zu wissen, was gut für sie ist. Keine andere Gruppe von Beziehern staatlicher Transferzahlungen ist so vielen Unterstellungen und vermeintlich wohlmeinenden Ratschlägen ausgesetzt.
Besonders beliebt ist der Vorwurf, Erziehungsberechtigte im ALG-II-Bezug würden den Regelsatz des Nachwuchses in Unterhaltungselektronik investieren oder gleich ganz versaufen. Umstandslos und ohne jeden repräsentativen Tatsachenbeleg wird von einer sicherlich vorhandenen Minderheit der langzeitarbeitslosen Eltern auf alle Leistungsempfänger geschlossen, von denen im Übrigen ein beträchtlicher Teil durchaus arbeitet und nur wegen des geringen Verdienstes ergänzendes ALG II bezieht.
Man darf getrost annehmen, dass es genau diese Vorurteile sind, derentwegen Ursula von der Leyen die nunmehr verfassungsrechtlich gebotene sowie überfällige Regelsatzanpassung für Kinder nicht auszahlen will. Stattdessen sollen mit einem digitalen Gutscheinsystem die Kinder mit den Dingen beglückt werden, welche die Ministerin und ihre Beamten für edel, hilfreich und gut halten: Bibliotheksausweise, Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Theaterkarten. Nun gibt es am Nutzen all dieser Aktivitäten sicher keine Zweifel. Nur: Wenn im aktuellen Regelsatz für 6-jährige Kinder gerade einmal 20,80 Euro monatlich für Schuhe und Bekleidung vorgesehen sind, sollte man doch den Eltern die Entscheidung überlassen, ob zum Winterbeginn der Zoobesuch oder der gefütterte Anorak Vorrang hat.
All diejenigen, die meinen, mit einem Gutscheinsystem erzieherischen Druck auf Eltern ausüben zu müssen, würden sich schwer aufregen, wenn man dieselben bevormundenden Maßstäbe an die Transferleistungen anlegen würde, die sie selbst vom Staat für ihre Kinder erhalten. Niemand ist bislang auf die Idee gekommen, den Steuerfreibetrag für Kinder oder das Kindergeld in Gutscheinansprüche umzuwandeln, weil Eltern lieber die neueste Playstation oder den Geländewagen kaufen statt mit dem übergewichtigen Nachwuchs am Wochenende Radtouren zu machen. Glaubt denn jemand, dass Wohlstand in der Familie die Kinder quasi automatisch vor Vernachlässigung schützt? Unser Grundgesetz hat eine Entscheidung für die größtmögliche Autonomie der Familien getroffen. Der Staat darf erst dann eingreifen, wenn das Kindeswohl im Einzelfall gefährdet ist. Dafür bietet sich aber nicht paternalistische „Naturalienversorgung“ nach Plan an.
Zumal diese ohne weiteres gerade von den Eltern ausgeschlagen werden kann, die ja angeblich besonders dringend der Gutscheine bedürfen. Schließlich wird niemand zum Musikschulbesuch gezwungen. Nein − um Kindern zu helfen, deren Eltern mit der Erziehung überfordert sind, bedarf es vielmehr solider Sozialarbeit, erzieherischer Hilfen und aufsuchender Familienhilfe. Dafür fehlt es in vielen Kommunen, die für genau diese Hilfen zuständig sind, an Geld. Genau so wie es auch an Geld für eine flächendeckende unterstützende Infrastruktur für alle (!) Kinder mangelt – etwa wenn es um vernünftige Personalschlüssel in Schulen sowie Kindergärten, Ganztagsangebote oder intakte Sportstätten geht.
Dieses nicht vorhandene Geld soll jetzt in ein bürokratisches, teures und technisch aufwendiges Chipkartensystem gesteckt werden? Absurd. IT-Großversuche der öffentlichen Hand hat es mit dem legendären „Toll Collect“-Desaster oder der Software der Jobcenter genug gegeben. Wir brauchen keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für IT-Systemhäuser, sondern bis zum 31.12.2010 eine sachgerechte und nicht-stigmatisierende Anpassung der Regelsätze nach den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts – für Kinder und Erwachsene!
Markus Kurth ist sozialpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
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