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Genitalverstümmelung: Schutz für Mädchen

Die große Koalition will härter gegen Genitalverstümmelungen vorgehen. Die Verjährungsfrist soll künftig erst am 18. Geburtstag des Opfers beginnen.

Berlin. Die große Koalition von Union und SPD will härter gegen Genitalverstümmelungen vorgehen. Die Verjährungsfrist soll künftig erst am 18. Geburtstag des Opfers beginnen statt am Tag der Tat. Meist wird die Beschneidung als Körperverletzung behandelt, die in der Regel nach zehn Jahren verjährt. Das beschnittene Mädchen ist dann oft noch nicht volljährig.

Die Verschärfung will die Koalition am heutigen Donnerstag im Rahmen der Opferschutzreform im Bundestag beschließen. Damit reagieren CDU und SPD auf einen Oppositionsantrag, der noch weiter geht und die Genitalverstümmelung ins Strafgesetzbuch aufnehmen will. In der Koalition hält man dies nicht für nötig. Die Verstümmelung falle bereits jetzt unter den Straftatbestand "Misshandlung von Schutzbefohlenen".

Nach Schätzungen der Hilfsorganisation Terre des Femmes leben in Deutschland rund 5000 Mädchen mit der Gefahr, gewaltsam die Klitoris entfernt zu bekommen. "Wir müssen das grausame Ritual der Beschneidung von Mädchen effektiver bekämpfen. Es darf nicht länger sein, dass Täter wegen Lücken im Strafrecht davonkommen", sagte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Ebenfalls heute will der Bundestag den Koalitionsantrag zur Aufhebung der NS-"Kriegsverräter"-Urteile behandeln. Die SPD-Fraktion billigte am Mittwoch den Entwurf, der ohne Aussprache ins Parlament eingebracht und bei der Sondersitzung am 26. August verabschiedet werden soll. Zugleich liegt ein von der Linken initiierter Gruppenantrag vor; die Linke hat angekündigt, für beide Anträge zu stimmen.

Auf der Tagesordnung der bis 3.25 Uhr nachts terminierten Bundestagssitzung stehen auch eine Regierungserklärung zum G8-Wirtschaftsgipfel, Debatten zur Sport- und zur Energieaußenpolitik sowie der Bericht des BND-Untersuchungsausschusses. ak/olk

Datum:  2 | 7 | 2009
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