Mit Google Street View hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière kein Problem. Die Fassade eines Hauses ist ohnehin für jeden Passanten sichtbar, sagte er vor etwa einem Monat, als die Diskussion um den neuen Google-Service aufkam. Deshalb dürften die Bilder davon auch im Internet veröffentlicht werden. Das Problem sei schon eher Google Earth, mit dem der Blick in fremde Gärten möglich ist. Dieses Problem hat der CDU-Mann allerdings auch im eigenen Haus. Denn das ihm unterstellte Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) zeigt Satellitenfotos im Netz, deren Auflösung die von Googles Angebot teilweise sogar noch übertrifft.
Wenn sich Politiker, Unternehmer und Verbraucherschützer am Montag in der Neuen Mälzerei in Berlin treffen, um über „Chancen und Grenzen von öffentlichen und privaten Geodatendiensten“ zu reden, wird auch das BKG vertreten sein. Google, Microsoft, Apple und Dienste wie Immobilienscout24 oder der Falk Verlag werden dabei sein, weil sie mit Satellitenfotos, Straßenansichten und standortbezogener Werbung Geld verdienen wollen. Das Justiz- und das Verbraucherschutzministerium und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar sind eingeladen – und auch Jens Best, der gedroht hatte, alle in Google Street View auf Antrag der Bewohner unkenntlich gemachten Häuser zu fotografieren und im Internet zu veröffentlichen, „um zu zeigen, dass Öffentlichkeit im Digitalen mehr Chancen als Risiken birgt“.
Insgesamt rund 50 Menschen wollen also heute herausfinden, ob und wenn ja, wie die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Geodaten gesetzlich neu geregelt werden muss. Wo die Grenze liegt zwischen Öffentlichkeit und Privatsphäre – und wie Firmen diese Informationen nutzen können, ohne die Persönlichkeitsrechte ihrer Kunden zu verletzen. Es gibt Studien dazu, aber „die haben ja vielleicht noch nicht alle Beteiligten gelesen“, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagt. Man zielt deshalb bewusst niedrig. Sich auf den gleichen Stand bringen, einen Überblick verschaffen, zu einer ersten rechtlichen Bewertung kommen – mehr soll das Treffen gar nicht bringen. Aber der Umgang mit Geodaten ist ein vorgezogener Teil einer neuen Netzpolitik, die der Innenminister noch in diesem Herbst in die Wege leiten will.
Die „Inspire-Richtlinie“ (Infrastructure for Spatial Information in the European Community) der EU definiert Geodaten als „Daten mit einem direkten oder indirekten Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet“. Demnach sind sie zunächst einmal nicht personen- sondern nur sachbezogen. Das Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover und andere Experten weisen aber darauf hin, dass Geodaten unter Umständen zu personenbezogenen Daten werden können und dann datenschutzrechtlich relevant sind. Das gelte – vereinfacht gesagt – immer dann, wenn die Informationen relativ leicht einer bestimmten Person zuzuordnen sind.
Google sammelt und veröffentlicht über Street View und Google Earth nach dieser Definition Geodaten, die nicht personenbezogen sind. Eine Hausfassade oder ein Satellitenbild eines Gartens wäre erst dann personenbezogen, wenn Bewohner oder Besitzer ohne großen Aufwand ermittelt werden könnten. In Deutschland ist das bisher nur mit einigem (auch finanziellem) Aufwand möglich.
Apple sammelt ebenfalls Geodaten: Der Konzern fragt ständig den Aufenthaltsort seiner iPhone- und iPad-Kunden ab und nutzt sie unter anderem dazu, standortabhängige Anzeigen über seine Werbeplattform iAd einzublenden. Diese Daten werden anonymisiert erhoben, verspricht Apple – damit seien sie nicht personenbezogen.
Auch Banken nutzen Geodaten. Fotos einer bestimmten Wohngegend, verknüpft mit anderen Daten, werden für das sogenannte Geoscoring verwendet, also für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von den Bewohnern dieser Gegend. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisiert dieses Vorgehen scharf. (pb)
Geodaten, also alle Informationen, die einem bestimmten Ort zugeordnet werden können, werden schon seit Jahren erhoben und verwendet. Von Unternehmen wie Google, aber auch vom Staat, der daraus zum Beispiel Solarkataster erstellt – also feststellt, wie viele Dächer einer Gemeinde für Solarzellen geeignet wären. Die Meinungen darüber, ob diese Daten personenbezogen und damit datenschutzrechtlich relevant ist, gehen weit auseinander. Für Professor Nikolaus Forgó, Leiter des Instituts für Rechtsinformatik an der Leibniz Universität Hannover, sind Geodaten lediglich sachbezogen. „Man kann mit diesen Daten eben nicht nach Personen suchen“, sagt er im Gespräch mit der FR. „Ich halte es deshalb für sehr problematisch, den Datenschutz auf solche Dienste auszuweiten.“ Damit müssten sich auch die angeblich mehreren hunderttausend Bürger, die Einspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Fassadenfotos in Street View eingelegt haben, abfinden. Google hatte bei Forgós Institut ein Gutachten zu datenschutzrechtlichen Aspekten von Street View in Auftrag gegeben und dürfte mit diesen Aussagen mehr als einverstanden sein.
Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, sieht das naturgemäß anders: Es sei zum Beispiel überhaupt kein Problem, aus den Koordinaten eines Satellitenfotos die Besitzer eines Hauses zu ermitteln. Dann gelten Geodaten als personenbezogen und damit datenschutzrechtlich relevant. „In Luzern in der Schweiz ist gerade ein neuer Onlinedienst gestartet, mit dem das kostenlos möglich ist“, sagt er. Auch in Deutschland gebe es bereits zahlreiche Anbieter, mit denen man herausfinden könne, wem der Swimmingpool gehört, den man auf Google Earth in irgendeinem Garten erkennen kann. Deren Dienste seien aber kostenpflichtig. Das Verhältnis von Veröffentlichungs- und Geheimhaltungsinteressen müsse dennoch neu abgewogen und geregelt werden – und zwar für alle Daten im Internet, nicht nur Geodaten, findet Weichert. Und den Bürgern müssten dabei deutlich mehr Einspruchsrechte eingeräumt werden.
Peter Schaar fordert sogar ein zentrales Widerspruchsregister für alle zukünftigen Geodatendienste. Dort könnten Bürger, die nicht wollen, dass ihre Informationen im Internet erscheinen, vorsorglich Widerspruch einlegen. Ein Unternehmen, das einen Dienst auf den Markt bringen wolle, müsse sich dann erst informieren, ob eine bestimmte Anschrift freigegeben sei.
„Inwieweit das Datenschutzrecht Anwendung findet, ist derzeit weder in der juristischen Literatur noch in der Rechtsprechung und auch nicht in der Praxis der Datenschutzbehörden geklärt“, heißt es auch in der Studie „Datenschutz und Geoinformationen“, die im März 2007 von Weicherts Behörde veröffentlicht wurde. Der Satz gilt auch heute noch, obwohl es seit Februar 2009 das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten, kurz Geodatenzugangsgesetz, gibt. Es regelt nach EU-Vorgaben den Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Deutschland. Das Wort Datenschutz kommt darin nicht vor.
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