Der Internetminister sieht zufrieden aus. Thomas de Maizière (CDU) hat sich diesen Titel soeben selbst verliehen, nachdem er in Berlin ein Spitzengespräch mit Vertretern der Branche, Politikern, Daten- und Verbraucherschützern absolviert hat. Gesprochen haben sie über Geodatendienste wie Googles umstrittenes Angebot Street View. Und nicht nur de Maizières plötzlicher Ämterzuwachs dürfte manchen in der Runde überrascht haben.
Der Innenminister hat in der Vergangenheit bereits keinen Hehl daraus gemacht, dass er Googles Dienst, bei dem sämtliche Straßenzüge eines Landes fotografiert werden, für unproblematisch hält. Ein generelles Widerspruchsrecht gegen das Veröffentlichen von Fassadenfotos im Internet, wie es etwa Verbraucherschützer fordern, soll es nicht geben, erklärt der Minister nun nach dem Spitzengespräch. „Wir dürfen den Grundsatz der Panoramafreiheit ebenso wie die Pressefreiheit nicht aushöhlen“, stellt de Maizière in einem Papier fest.
Regeln, und zwar im Sinne eines zunächst von der Branche selbst verfassten Datenschutzkodexes, will de Maizière jene Punkte, bei denen „eine rote Linie“ überschritten wird. Damit sind Anwendungen gemeint, wo Daten im Netz etwa zum Erstellen von Bewegungsprofilen oder zur Identifizierung der Gesichter von Nutzern verwendet werden oder die Netzöffentlichkeit eine „Prangerwirkung“ bekommt. „Aber nur dann ist eine rote Linie überschritten“, sagt Thomas de Maizière.
Der Zeitrahmen, den der Minister für das Ausformulieren des Kodexes gesetzt hat, ist „sportlich“, so sagt er: Bis zum IT-Gipfel am 7. Dezember soll er vorliegen. Bis dahin will de Maizière konkretisieren, wie das Überschreiten der „roten Linie“ gesetzlich gefasst werden könnte. Die Verknüpfung der Geodaten sei grundsätzlich eine gute Sache. Gegen die Veröffentlichung solcher Informationen, die eventuell Persönlichkeitsrechte verletzten, könne der einzelne Nutzer mit einem Auskunftsanspruch, einem Löschungsanspruch und auch einem Schadenersatzanspruch gewappnet werden.
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