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Gerhart Baum im Interview: Reue ist keine Voraussetzung

Der ehemalige Bundesinnenminister und Jurist Gerhart Baum spricht mit FR-online.de über den Fall Christian Klar und erklärt, warum die Begnadigung ein ganz normaler Vorgang ist.

Für Terroristen muss Gnade prinzipiell möglich sein, sagt der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).
"Für Terroristen muss Gnade prinzipiell möglich sein", sagt der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).
Foto: ap

Herr Baum, Sie haben sich Anfang 2007 für eine Begnadigung Christian Klars ausgesprochen. Warum?

Damals habe ich lediglich gesagt, dass eine Begnadigung ernsthaft geprüft werden muss. Die Haltung von Herrn Klar kannte ich ja im Einzelnen nicht, ich kannte also nicht die Fakten, mit denen es der Bundespräsident damals zu tun hatte. Für Terroristen muss Gnade prinzipiell möglich sein. Was jetzt passiert, ist normal. Klar wird jetzt behandelt wie jeder andere Kriminelle in einer vergleichbaren Situation. Bei Klar ist die Mindesthaftdauer abgelaufen und er ist nicht mehr gefährlich, das ist eine wichtige Voraussetzung. Aber Voraussetzung ist nicht Reue. Diese Entscheidung des Gerichts wird nicht von moralischen Vorstellungen bestimmt. Ich bin der Meinung, dass wir Terroristen nicht anders behandeln dürfen als andere Straftäter.

Zur Person

Der FDP-Politiker und Jurist Gerhart Baum, 76, war von 1972 bis 1978 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenminister und von 1978 bis 1982 Bundesinnenminister. Von 1972 bis 1994 war er Bundestagsabgeordneter. Seit 1994 ist er wieder als Rechtsanwalt tätig.

Politiker aus CDU und CSU kritisieren die Freilassung Klars. Was halten Sie davon?

Das ist daneben. Ich finde es sehr merkwürdig, wenn jetzt ein CDU-Innensenator aus Hamburg sagt, man dürfe solche skrupellosen Menschen nicht aus rein formalen Gründen auf freien Fuß setzen. Die formalen Gründe sind das Grundgesetz - es sieht auch bei lebenslanger Haft eine Resozialisierung vor. Also: Lebenslange Haft ist keine lebenslange Haft. Die Kritik ist unbegründet und grundgesetzwidrig.

Die Debatte um Klars mögliche Begnadigung drehte sich um fehlende Reue und Schuldbekenntnisse, aber auch um kapitalismuskritische Äußerungen in einem Grußwort, wo Klar davon sprach, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden". Wie haben Sie das wahrgenommen?

Das Grußwort ist für mich nicht relevant, ich habe es schon damals als Revolutionskauderwelsch bezeichnet. Das sind aus meiner Sicht abstruse Vorstellungen gewesen. Interessant wäre für mich die Durchbrechung des Schweigekartells der ehemaligen Terroristen - dass einige mal anfangen offen zu legen, was wirklich geschehen ist, aber das passiert nicht. Doch auch das ist kein Kriterium für eine solche Gerichtsentscheidung.

Birgit Hogefeld wird demnächst die letzte RAF-Terroristin sein, die noch einsitzt. Sie kann frühestens 2011 entlassen werden. Sollte Hogefeld begnadigt werden?

Ich weiß es nicht, ich kenne nicht die Haltung von Frau Hogefeld. Sie war im Prozess kooperativ, wie sie sich heute einstellt, weiß ich nicht. Ich kann nicht beurteilen, ob sie Voraussetzungen für eine Begnadigung bietet. Auch für Hogefeld muss gelten, dass Gnadenerweise prinzipiell auch gegenüber RAF-Terroristen möglich sein müssen. Solche Gnadenerweise sind ja auch erfolgt, beispielsweise durch den früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker und den früheren rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel.

Interview: Hans-Hermann Kotte

Datum:  24 | 11 | 2008
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