Schweres Geschütz haben am Dienstag fünf Professoren und der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) gegen die Griechenlandhilfe aufgefahren. Transferleistungen in Milliardenhöhe an hoch verschuldete Staaten gefährdeten die Verfassung, so ihr Vortrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Professor Karl Albrecht Schachtschneider berief sich in Karlsruhe sogar auf das Widerstandsrecht des Grundgesetzes, das jedem Bürger zusteht, wenn die Verfassung außer Kraft gesetzt werden soll.
Auch Gauweilers Prozessbevollmächtigter, Professor Dietrich Murswiek (Freiburg), sprach von einem eklatanten Verfassungsbruch, zu dem sich Politiker und Europäische Zentralbank (EZB) verabredet hätten und auf den sie „auch noch stolz“ seien. Der Euro-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfen seien vom Lissabon-Vertrag nicht gedeckt. Finanziell seien die Hilfen „ein Fass ohne Boden“, die zu Inflation und irgendwann zu einer Währungsreform führten. Damit werde das Eigentumsrecht des Bürgers ebenso verletzt wie das Sozialstaatsprinzip und das Demokratieprinzip. Denn das Parlament könne nicht mehr über die Ausgaben der Steuern bestimmen, wenn kein Geld mehr da sei.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verteidigte dagegen die Hilfen. Gerade Deutschland, dessen Export zu zwei Drittel in EU-Staaten gehe, ziehe die größten Vorteile aus einer stabilen gemeinsamen Währung. Ohne den Euro, der Wechselkursschwankungen verhindert, hätte es das Wachstum von 3,6 Prozent im Jahr 2010 nicht gegeben, so der Finanzminister.
Das Urteil des Zweiten Senats soll in drei Monaten fallen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle warnte jedoch vor „Fehlvorstellungen“. Das Gericht wolle keine ökonomischen Debatten führen, sondern Rechtsfragen entscheiden. Seiten 4, 5
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