Die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin muss mit einer Niederlage im Streit um ihren Doktortitel rechnen. Die von ihren Anwälten ins Spiel gebrachten Verfahrensfehler bei der Aberkennung des Doktortitels seien nicht relevant, deutete die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag mehrfach an.
Das bedeutet: Bei der Klärung der Frage, ob Koch-Mehrin ihre Doktorarbeit zu Teilen abgeschrieben hat, spielt es keine Rolle, ob das für die Aberkennung zuständige Gremium der Universität Heidelberg in allen Details richtig gewählt worden ist. Seine Entscheidung will das Gericht innerhalb von zwei Wochen bekanntgeben.
Plagiate sind kein neues Phänomen. Thomas Mann etwa bekannte sich offen dazu, abgeschrieben zu haben. In seinen "Buddenbrooks" stirbt am Ende der junge Hanno an Typhus. Dafür bediente sich der Schriftsteller aus einem medizinischen Fachbuch. Dadurch, dass er die nüchterne Beschreibung des Krankheitsverlaufs im Kontext seines Romans wiedergibt, wirkt diese jedoch völlig anders - nämlich zutiefst schockierend
Foto: dpaDie Universität Heidelberg hatte am 15. Juni 2011 mitgeteilt, Teile der Doktorarbeit seien abgeschrieben. Koch-Mehrin müsse ihren Titel abgeben. Der Promotionsausschuss fand auf den rund 80 Seiten ihrer Dissertation 120 Plagiate. Danach war die heute 42-Jährige von ihren Ämtern als Leiterin der FDP-Delegation im Europa-Parlament, als Parlamentsvizepräsidentin und als Mitglied des FDP-Präsidiums zurückgetreten. Ihr Abgeordnetenmandat hatte sie jedoch behalten.
Bei der ersten Verhandlung im vergangenen November hatte ihr Anwalt "Mängel an Quellennachweisen" eingestanden. Diese Fehler seien jedoch bereits bei der Anerkennung der Dissertation bekannt gewesen.
Koch-Mehrin hatte bereits gegen die Entscheidung bei der Uni Widerspruch eingelegt - und war abgewiesen worden. (dpa)
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