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Gesetze: Wichtige Änderungen 2009

Auf Bürger und Unternehmen kommen 2009 eine Fülle von Gesetzesänderungen zu. Zu den wichtigsten gehören die neue Besteuerung von Erbschaften und die Abgeltungsteuer.

Im Gang des CDU-Präsidiums in Hamburg.
Im Gang des CDU-Präsidiums in Hamburg.
Foto: ddp

Berlin. Auf Bürger und Unternehmen kommen 2009 eine Fülle von Gesetzesänderungen zu. Zu den wichtigsten gehören ab 1. Januar die neue Besteuerung von Erbschaften und die Abgeltungsteuer auf Zinsen und Dividenden.

Die Beitragsätze für Kranken- und Arbeitslosenversicherung ändern sich. Das Kindergeld steigt, ebenso das Wohngeld. Die wichtigsten Änderungen nach Angaben der zuständigen Bundesministerien im Überblick.

Erbschaftsteuer: An Ehepartner und Lebenspartner kann selbstgenutztes Wohneigentum steuerfrei vererbt werden, für Kinder gilt zusätzlich die Begrenzung auf 200 Quadratmeter. Für alle gilt eine Mindestnutzung der Immobilie von zehn Jahren. Die Freibeträge für vererbte Vermögen werden angehoben: Für Ehegatten auf 500.000, für Kinder auf 400.000 und Enkelkinder auf 200.000 Euro. Für andere Verwandte gelten ein Freibetrag von 20.000 Euro und zum Teil hohe Steuersätze. Wer einen Betrieb erbt, bleibt steuerfrei, wenn er diesen zehn Jahre lang weiterführt: Für kürzere Zeiträume gelten gestaffelte Steuersätze.

Abgeltungsteuer: Sie wird direkt von den Banken auf Zinsen, Dividenden und Kurse abgeführt. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Staatlich geförderte Vorsorgeanlagen, wie die Riester-Rente, unterliegen der Steuer nicht, ebenso wenig bestimmte Lebensversicherungen. Sparer, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich einen Teil der Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen. Steuerzahler mit höheren Individualsätzen profitieren. Wer keine Steuern zahlt, kann sich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung von der Abgeltungsteuer befreien lassen.

Steuerklassen: Ehepaare haben mehr Wahlfreiheit bei den Steuerklassen: Statt der Kombination der Klassen III/V können beide Steuerklasse IV wählen: Der Splittingvorteil wird auf beide verteilt und die Steuerlast des oder der geringer Verdienenden sinkt.

Kindergeld: Für das erste und das zweite Kind steigt die Leistung um zehn auf 164 Euro im Monat, für das dritte Kind um 16 auf 170 und für alle weiteren Kinder um 16 auf 195 Euro. Die Kinderfreibeträge steigen von derzeit 3648 auf 3864 Euro im Jahr. Die Freibeträge sind ab einem Jahreseinkommen von 35.000 für Alleinerziehende und 67.000 für Paare günstiger als das Kindergeld.

Elternzeit: Auch Großeltern können Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen, wenn ein Elternteil der zu betreuenden Enkelkinder selbst noch minderjährig ist, noch die Schule besucht oder eine Ausbildung macht. Elterngeld gibt es für Großeltern allerdings nicht.

Kindergeldförderungsgesetz: Länder und Gemeinden können Bundesgeld für den Bau neuer Kitas und Zuschüsse zu Personalkosten für Erzieher beantragen, um die Voraussetzungen für eine bessere Betreuung der unter Dreijährigen zu schaffen.

Beitragbemessungsgrenzen: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen, steigen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze auf 5400 Euro pro Monat in West- und auf 4550 Euro im Monat in Ostdeutschland. Für die Kranken- und Rentenversicherung gilt eine einheitliche Grenze von 3675 Euro pro Monat. Das über der Bemessungsgrenze liegende Einkommen bleibt beitragsfrei.

Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag sinkt für 18 Monate von 3,3 auf 2,8 Prozent. Mitte 2010 steigt er auf 3,0 Prozent.

Krankenkassen: Der Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar bringt zahlreiche Neuerungen. Für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent des Bruttoverdiensts. Für neun von zehn Mitgliedern steigt damit der Beitrag. Außerdem kann jede einzelne Kasse einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kassen gilt ein ermäßigter Satz von 14,9 Prozent. Gegen Arbeitsunfähigkeit müssen sie sich gesondert versichern.

Private Krankenversicherung: Wie in der gesetzlichen Kasse gilt auch bei den privaten eine Versicherungspflicht. Niemand darf wegen Armut, Alter, Krankheit abgewiesen werden. Rückkehrern muss ein Basistarif angeboten werden.

Pflege: Die Prüfberichte des medizinischen Dienstes über ihre Qualitätskontrollen in Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten werden veröffentlicht. Die Leistungen der Anbieter werden benotet. Diese Beurteilung muss in der Einrichtung ausgehängt werden.

Dienstleistungen: Die Kosten für Haushalts- und Betreuungshilfen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen können zusammengelegt und bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro im Jahr von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen können bis zu 1200 Euro geltend gemacht werden.

Wohngeld: Erstmals seit 2001 steigt der Mietzuschuss um rund 60 Prozent. Rückwirkend zum Oktober 2008 erhalten Wohngeldempfänger einen Zuschuss von mindestens 100 Euro zu den Heizkosten.

Energieausweis: Beim Verkauf einer Immobilie, die nach 1966 gebaut worden ist, muss ein Energieausweis vorgelegt werden.

Abschreibungen: Um Investitionen anzuregen, werden die Abschreibungsmodalitäten für Betriebe günstiger: befristet auf zwei Jahre gilt eine degressive Abschreibung von 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter. Für kleine und mittlere Betriebe gelten Sonderabschreibungen.

Mahnverfahren: Innerhalb der EU können Firmen und Privatpersonen Forderungen leichter geltend machen. Es gelten einheitliche gerichtliche Verfahren.

Kurzarbeitergeld: Um Auftragseinbrüche in Betrieben abzufedern, wird die Zahlung von Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. Mitarbeiter können in der Bezugszeit auch an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.

Jugendliche: Die Förderung benachteiligter Jugendlicher wird verbessert: Auch wer eine außerbetriebliche Ausbildung abbricht, muss ein Bescheinigung über den absolvierten Teil erhalten. Auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss besteht ein Rechtsanspruch.

Fachkräftezuzug: Die Hürden für den Zuzug ausländischer Arbeitnehmer sinken. Das Mindesteinkommen muss nur noch 63.600 Euro betragen. Wer sich als Ausländer in Deutschland selbstständig machen will, muss 250.000 Euro als Mindestsumme investieren. (ap)

Datum:  22 | 12 | 2008
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