Berlin. Eine ungeahnte Dynamik hat die Bundesregierung am Mittwoch im Kampf gegen Kinderpornografie an den Tag gelegt. Nicht mal sechs Stunden benötigte der umtriebige Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), um seinen Kabinettskollegen einen Gesetzentwurf anzukündigen, mit dem Kinderporno-Seiten im Internet gesperrt werden sollen. Er lieferte damit ein Lehrstück ab, wie die Koalition in den Dämmerstunden ihrer Existenz vor nichts zurückschreckt, um Wahlkampf zu betreiben.
Um 16.22 Uhr meldete das Bundeswirtschaftsministerium den verblüfften Journalisten, dass Guttenberg einen Entwurf vorliegen habe, mit dem das Telemediengesetz geändert werden soll. Damit, so der CSU-Strahlemann, werde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um hiesige Internetanbieter zu zwingen, den Zugang zu ausländischen Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren. Ganz staatstragend forderte Guttenberg noch "alle beteiligten Ressorts" auf, "konstruktiv zusammenzuarbeiten".
Tatsächlich war dies vor allem das Ergebnis einer äußerst gedeihlichen Kooperation zwischen Guttenberg und der nicht minder publicityträchtigen Bundesfamilienministerin. Am Morgen erst hatte Ursula von der Leyen (CDU) im Kabinett einige dürftige "Eckpunkte" präsentiert, auf deren Grundlage sie die deutschen Internetanbieter dazu bringen wolle, den Zugang zu Kinderpornografie in Deutschland zu erschweren.
Vor der Presse ließ sich von der Leyen anschließend dafür feiern, dass acht der zehn großen Internetanbieter in Deutschland ihr versprochen hätten, zunächst einmal freiwillige vertragliche Vereinbarungen zu unterzeichnen, in denen sie sich verpflichten, den Zugang zu inkriminierten Seiten zu sperren. Irgendwann solle es auch eine gesetzliche Grundlage geben, um alle Anbieter zu solchen Blockaden zu zwingen.
Abgesehen davon, dass von der Leyen die schwierigen technischen Fragen und die fragwürdige Wirkung solcher Sperren als Details abtat, ließ sie offen, welche "staatlichen Stellen" den willigen Anbietern denn mitteilten, welche Seiten auf ausländischen Servern kinderpornografische Schriften enthielten und zu sperren seien.
Ursprünglich wollte sie das Bundeskriminalamt damit beauftragen. Technisch wären das BKA dazu vielleicht in der Lage, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies ihre Kabinettskollegin aber darauf hin, dass die Behörde nur bei Terrorverdacht präventiv tätig werden dürfe. Nun muss von der Leyen bei anderen staatlichen Stellen ihre Internetjäger rekrutieren.
Ohnehin zeigte sich Zypries ziemlich vergrätzt vom Vorstoß ihrer Ministerkollegin. Anders als diese hält die Verfassungsjuristin Zypries in der Regel nicht viel davon, gesetzliche Schaufensterinitiativen zu starten. Allerdings will sich niemand solchen Initiativen in den Weg stellen, um - noch dazu in einem Wahljahr - bloß nicht in den Ruch zu geraten, den Kampf gegen Kinderpornografie blockieren zu wollen. So schweigt Zypries - und lässt andere, wie die SPD-Familienpolitikerin Christel Humme, zu Wort kommen: "Alles Wahlkampf", mault Humme im FR-Gespräch. "Wir hätten schön längst eine gesetzliche Regelung haben können, wenn Frau von der Leyen die Angelegenheit nicht nur mit Unions-Ressorts besprochen, sondern auch die zuständige Justizministerin einbezogen hätte."
Ungeachtet aller ungeklärten technischen Fragen beharrt die SPD - im Wahljahr - aber letztlich auch nur darauf, dass das Gesetz wirksam ist und nur auf Kinderpornografie bezieht. Umfassenderen EU-Plänen, etwa nicht nur den Besitz und Handel, sondern schon das Betrachten von Kinderpornografie zu bestrafen und den Strafrahmen insgesamt deutlich anzuheben, hängt auch die SPD nicht nach. Zumindest nicht bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe.
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