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Gesetzentwurf: Zehn Euro mehr für Hartz IV-Empfänger

        

Mindestens zehn Euro mehr im Monat bekommen Hartz-IV-Empfänger 2013 – genug für einen Kinobesuch.
Mindestens zehn Euro mehr im Monat bekommen Hartz-IV-Empfänger 2013 – genug für einen Kinobesuch.
Foto: Markus Wächter

Der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger soll 2013 um mindestens zehn Euro im Monat steigen. Das steht in einer Passage des Steuersenkungsgesetzes, das die schwarz-gelbe Koalition auf den Weg gebracht hat.

Hartz-IV-Empfänger können sich im nächsten Jahr über eine Erhöhung ihrer Bezüge um mindestens zehn Euro freuen. Das ergibt sich aus einer bisher unbeachtet gebliebenen Passage in dem von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungsgesetz. Darin wird davon ausgegangen, dass der Regelsatz 2013 von heute 374 Euro mindestens auf 384 Euro steigen wird.

Glossar

Das Arbeitslosengeld I entspricht 60 Prozent des Netto-Einkommens (ohne Kind) und 67 Prozent mit Kind. Es wird zwölf Monate lang gezahlt. Ab dem 50. Lebensjahr steigert sich der Bezugsdienst auf bis zu zwei Jahre.
Arbeitslosengeld II oder Hartz IV: Zusätzlich zur Miete bekommt ein Single ab dem 1. Januar 374 Euro im Monat, ein Ehepaar 337 Euro pro Person, Kinder je nach Alter 219 bis 299 Euro.
Bedarfsgemeinschaften sind Einpersonenhaushalte oder Familien, die von Hartz IV leben. Derzeit gibt es 36760 solcher Gemeinschaften mit zusammen 69800 Personen (August 2011).
Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die einen oder mehrere Jobs haben, die mit jeweils nicht mehr als 400 Euro entlohnt werden. Für solche Mini-Jobs zahlt der Arbeitnehmer nichts in die Sozialversicherungen ein.

Mit dieser Anhebung wird in dem Gesetz die für 2013 und 2014 geplante schrittweise Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags begründet.

Preise und Nettolöhne

Zwischen den Hartz-IV-Bezügen und dem steuerlichen Grundfreibetrag besteht eine enge Beziehung: Der Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten definieren zusammen das sogenannte Existenzminimum.

Dieses darf laut Verfassung bei Erwerbseinkommen nicht besteuert werden, was durch den Grundfreibetrag gewährleistet wird.

Wächst das Existenzminimum, weil zum Beispiel die Preise gestiegen sind, dann muss auch der Freibetrag angepasst werden. Diese Anpassung führt bei den Steuerzahlern dann zu einer Entlastung.

Die Anhebung des Grundfreibetrags sei gar nicht nötig

Unter anderem mit diesem Mechanismus hat die schwarz-gelbe Koalition die geplanten Steuersenkungen im Umfang von sechs Milliarden Euro begründet.

Wasser statt Bier: Die Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze

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Die SPD, die die Steuerentlastungen ablehnt, hatte jedoch argumentiert, die Anhebung des Grundfreibetrags sei gar nicht nötig, weil das Existenzminimum nicht erhöht werden muss. Tatsächlich hatte das Bundesfinanzministerium in einer ersten Fassung des Gesetzentwurfs noch nicht detailliert begründet, warum die Anhebung notwendig ist.

Glossar

Das Arbeitslosengeld I entspricht 60 Prozent des Netto-Einkommens (ohne Kind) und 67 Prozent mit Kind. Es wird zwölf Monate lang gezahlt. Ab dem 50. Lebensjahr steigert sich der Bezugsdienst auf bis zu zwei Jahre.
Arbeitslosengeld II oder Hartz IV: Zusätzlich zur Miete bekommt ein Single ab dem 1. Januar 374 Euro im Monat, ein Ehepaar 337 Euro pro Person, Kinder je nach Alter 219 bis 299 Euro.
Bedarfsgemeinschaften sind Einpersonenhaushalte oder Familien, die von Hartz IV leben. Derzeit gibt es 36760 solcher Gemeinschaften mit zusammen 69800 Personen (August 2011).
Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die einen oder mehrere Jobs haben, die mit jeweils nicht mehr als 400 Euro entlohnt werden. Für solche Mini-Jobs zahlt der Arbeitnehmer nichts in die Sozialversicherungen ein.

In der im Dezember vom Kabinett verabschiedeten Fassung wurde das aber nachgeholt.

Grundfreibetrag muss angehoben werden

In der Gesetzesbegründung heißt es: „Eine Erhöhungsnotwendigkeit des Grundfreibetrags ergibt sich schon durch den im Sozialrecht seit diesem Jahr geltendem neuen Fortschreibungsmechanismus für die Regelbedarfe“.

Im Klartext: Allein die Neuberechnung des Regelsatzes, der neuerdings den Preisen und Nettolöhnen folgt, führt 2013 dazu, dass auch der Grundfreibetrag angehoben werden muss. Da das Existenzminimum derzeit 7.896 Euro beträgt und der Grundfreibetrag bei 8.004 Euro liegt, gehen die Beamten also davon aus, dass der Regelsatz zumindest um fast 120 Euro im Jahr steigen wird. „Eine Anhebung des Grundfreibetrags ist daher verfassungsrechtlich geboten“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Wie hoch der Hartz-IV-Regelsatz 2013 genau sein wird, lässt sich aus dem Gesetzentwurf allerdings nicht ablesen. Das Plus könnte durchaus etwas höher sein als zehn Euro. Auch eine Aussage über den Wert für 2014 lässt sich nicht treffen. Klar ist nur, dass die Regierung von einer weiteren Erhöhung ausgeht.

Autor:  Timot Szent-Ivanyi
Datum:  7 | 1 | 2012
Kommentare:  11
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