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Gesetzesvorschläge zum Datenschutz: EU stellt sich gegen Google und Co.

Die EU-Kommission will den Internetnutzern in Europa die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zurückgeben - und präsentiert entsprechende Gesetzesentwürfe. Damit nimmt die Behörde Datensammel-Konzerne wie Facebook oder Google ins Visier.

Soziale Netzwerke sammeln fleißig Daten.
Soziale Netzwerke sammeln fleißig Daten.
Foto: dpa
Brüssel –  

Facebook oder Google leben davon, Informationen über ihre Nutzer abzugreifen und kommerziell zu verwerten. Diese Datensammelwut soll ein Ende haben, plant die EU-Kommission. Mehr als zwei Drittel der Europäer seien in Sorge, dass mit ihren privaten Daten im Netz Schindluder getrieben wird. „Das hält sie davon ab, diese Daten freizugeben oder online Waren zu bestellen.“ sagte Justiz-Kommissarin Viviane Reding.

Künftig soll es ein „Recht auf Vergessen“ im Internet geben. Wenn der Nutzer es will, müssten Dienste-Anbieter persönliche Daten unwiderruflich löschen. Das sehen entsprechende Gesetzesvorschläge der EU-Kommission vor. Reding dringt überdies darauf, dass die Geschäftsbedingungen in Bezug auf private Daten klar und in einer leicht verständlichen Sprache formuliert werden.

Wenn ein Unternehmen Daten sammelt und verarbeitet, soll es künftig nicht mehr das Einverständnis der Nutzer voraussetzen dürfen: Es muss vielmehr gezielt danach fragen und danach jederzeit darüber Auskunft geben, welche persönlichen Daten es gespeichert hat. Kommt es zu Datenpannen, sollen die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen binnen 24 Stunden informiert werden.

„Rechtlicher Flickenteppich“

Um der Wirtschaft diese Änderungen schmackhaft zu machen, plant Reding umfangreiche Erleichterungen für Internet-Unternehmen. Sie sollen von Melde- und Verwaltungspflichten befreit werden. Reding sagt, dadurch ließen sich pro Jahr 2,3 Milliarden Euro einsparen.

Alleiniger Ansprechpartner für Internet-Unternehmen soll die Datenschutzbehörde desjenigen EU-Landes sein, in dem sie ihren Hauptsitz haben. Jedoch müssten sich künftig auch Unternehmen von außerhalb der EU dem europäischen Datenschutz unterwerfen, wenn sie ihre Dienste in Europa anbieten.

Bisher gebe es einen „rechtlichen Flickenteppich“ für die Internet-Wirtschaft in Europa, sagte Reding. „Mit der Reform wird der digitale gemeinsame Markt Wirklichkeit – für Unternehmen wie für Verbraucher“, sagte Reding.

Bevor die Gesetzesvorschläge umgesetzt werden können, müssen das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen. Aus dem Parlament kamen positive Reaktionen. Bei den Mitgliedstaaten ist das Meinungsbild noch nicht klar.

Deutschland noch keine klare Position

Auch die deutsche Bundesregierung hat noch keine einheitliche Position. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte bereits in den vergangenen Tagen kritisiert, dass Brüssel neue Kompetenzen an sich ziehen wolle. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (ebenfalls CSU) hingegen begrüßte Redings Vorschläge im Grundsatz, ebenso wie der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar. Er monierte jedoch, dass künftig nur noch Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. In Deutschland wären das nur 0,3 Prozent der Unternehmen. (mit rtr)

Autor:  Thorsten Knuf
Datum:  26 | 1 | 2012
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