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Gesundheitswesen: Bürgerversicherung ist wieder da

Politiker streiten über Reform des Gesundheitswesens, nachdem Privatkassen mit Klagen in Karlsruhe gescheitert sind. Von Michael Bergius und Ursula Knapp

Operationsbesteck.
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Foto: dpa

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Privaten Krankenversicherung (PKV) bahnen sich neue Auseinandersetzungen über die Grundausrichtung der Gesundheitspolitik an. Die SPD sieht gute Chancen für ihr Reformprojekt einer "Bürgerversicherung", die Union und die PKV-Branche halten dagegen.

Das Gericht (Az: 1 BvR 706/08 u.a.) habe "jetzt sämtliche Zweifel beseitigt: Das Gemeinwohl hat Vorrang vor Unternehmensbelangen", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, der FR. Die Unternehmen seien jetzt aufgefordert, die jüngsten Regelungen der Gesundheitsreform, "konstruktiv im Sinne der Versicherten umzusetzen". Da das BVG daneben hervorgehoben habe, dass auch private Krankenversicherungen sich dem Wettbewerb stellen müssten, sieht Reimann "ein positives Signal" für das SPD-Reformkonzept einer "Bürgerversicherung", in die alle Bürger einzahlen müssten und die auch Vermögenswerte einbezöge.

Ihr Parteifreund Karl Lauterbach sagte der FR, Karlsruhe habe erneut die Sicherung der Gesundheitsversorgung von 90 Prozent aller Versicherten höher bewertet als die Gewinninteressen der Privatunternehmen. "Die Einführung einer Bürgerversicherung, die den Gesundheitsschutz einer sehr großen Mehrheit der Bevölkerung verbessern würde, würde nicht am Verfassungsgericht scheitern", betonte er. Das Urteil sei "nicht für, sondern gegen die PKV ausgefallen".

Ein gänzlich anderes Fazit zog gestern PKV-Verbandschef Reinhold Schulte. Durch das Urteil sei "das erste Mal verfassungsrechtlich erwähnt worden, dass es zwei Säulen der Krankenversicherung in Deutschland gibt", sagte er im Deutschlandfunk. Karlsruhe habe "klare Aussagen pro private Krankenversicherung gemacht. Damit kann es keine Bürgerversicherung geben", bilanzierte der PKV-Chef.

Auch der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn widersprach den Noch-Koalitionspartnern: "Von einem Freifahrtschein für die Bürgerversicherung kann keine Rede sein", sagte er der FR. Das Urteil unterstreiche auch ganz klar, dass die weitere Entwicklung der privaten Krankenversicherer im Hinblick auf mögliche Einschränkungen ihrer Freiheit beobachtet werden müsse. Die im Zusammenhang mit einer künftigen Bürgerversicherung wesentliche Frage der Finanzrücklagen der PKV sei überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, hielt Spahn der SPD entgegen. "Das ist nicht vom Verfassungsgericht zu lösen, sondern das muss politisch geschehen - ich hoffe mit anderen Mehrheiten." Allerdings begrüße er sehr, dass das Prinzip: mehr Wettbewerb vom BVG betont worden sei, sagte Spahn.

Das Gericht hatte am Mittwoch die Verfassungsbeschwerden der PKV-Branche gegen die Gesundheitsreform von 2007 in allen Punkten zurückgewiesen. Bestätigt wurde insbesondere der "Basistarif", den die Privaten seit 2009 allen ihren Kunden zum Preis von rund 570 Euro im Monat anbieten müssen. Sie dürfen Neukunden auch nicht mehr abweisen, weil sie alt, krank oder behindert sind. Weiter gilt ein absoluter Kündigungsschutz. Selbst wer Prämien nicht mehr zahlt, muss eine Notversorgung erhalten. Daneben wurden auch die Wartezeiten für Besserverdienende, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, von einem auf drei Jahre erhöht. Das Urteil weist dem Gesetzgeber einen hohen Ermessensspielraum zu und nimmt mehrfach Bezug auf das Sozialstaatsprinzip und die Solidargemeinschaft.

Die Privatversicherer hatten die neuen Vorschriften als "Zerstörung ihres Geschäftsmodells" angegriffen. Ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung und ihr Eigentumsrecht seien verletzt. Der Erste Senat folgte den Beschwerden in keinem Punkt. Zwar greife die Gesundheitsreform in die Berufsfreiheit ein; dies sei wegen wichtiger Gemeinwohlbelange aber gerechtfertigt und auch zumutbar.

Die von den Klägern befürchteten exorbitanten Beitragssteigerungen wegen des Basistarifs sehen die Karlsruher Richter ebenfalls nicht. Der Basistarif sei für viele Privatversicherte unattraktiv, deshalb sei die Zahl der Wechsler bislang auch gering. Wenn tatsächlich eine großer Wechsel in den Basistarif eintrete und den Unternehmen eine hohe Unterdeckung entstehe, müsse das vom Gesetzgeber beobachtet und gegebenenfalls korrigiert werden, so das Urteil.

Wann diese Schwelle erreicht sei und wie eine Korrektur aussehen müsste, ließen die Karlsruher Richter offen. Bestätigt wurde auch der erleichterte Wechsel von Privatversicherten. Sie können künftig einen Teil ihrer erworbenen Altersrückstellungen mitnehmen. Dadurch ist ein Wechsel des Versicherers nicht mehr mit deutlichen Beitragserhöhungen verbunden.

Autor:  MICHAEL BERGIUS UND URSULA KNAPP
Datum:  12 | 6 | 2009
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