Das Bundesjustizministerium hat in der vergangenen Legislaturperiode versucht, die direkte Einflussmöglichkeit des Verteidigungsministeriums auf die Richterauswahl im Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts zu beenden. Das geht aus zuverlässigen Informationen der Frankfurter Rundschau hervor. Zu der Änderung kam es aber nicht, weil das Bundesverteidigungsministerium von Franz Josef Jung (CDU) die Aufgabe des Bestimmungsrechts strikt ablehnte.
Nach den Informationen, die der FR vorliegen, gab es vor drei Jahren konkrete Gespräche auf Staatssekretärsebene zu diesem Problem. Das Bundesjustizministerium soll unter SPD-Führung dabei die Auffassung vertreten haben, dass die Ressortvereinbarung von 1970 auf Bedenken stoße und deshalb aufgehoben werden sollte.
Hintergrund ist, dass die Gerichte stets autonom entscheiden, welcher Richter welchem Senat zugeteilt wird. Das folgt aus dem Prinzip der Unabhängigkeit gegenüber Einflüssen der Regierung. Dieses Prinzip ist allerdings beim Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durchlöchert. Hier bestimmt eigentlich das Bundesjustizministerium über die Richterbank; nach der Ressortübereinkunft von 1970 wurde das dann aber dem Bundesverteidigungsministerium übertragen. Damit entscheidet das für die Bundeswehr zuständige Ministerium über genau die Richter, die Bundeswehrbefehle kontrollieren. Eben das sollte damals in dem Staatssekretärsgespräch geändert werden, was am Widerstand des Verteidigungsministeriums scheiterte.
Wie die FR berichtete, hatte Minister Franz Josef Jung vor einigen Monaten erstmals direkten Einfluss genommen und einen vom Präsidium vorgeschlagenen Richter abgelehnt, weil dieser Kriegsdienstverweigerer war. Mehrere Richterorganisationen haben dies in den vergangenen Tagen als einen Übergriff des Ministers auf die Unabhängigkeit der Justiz kritisiert.
In einer Stellungnahme hatte Jungs Sprecher am Montag die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Verteidigungsminister habe in dieser Angelegenheit "selbstverständlich ein rechtsstaatlich gutes Gewissen".
Der Sprecher sagte vor der Bundespressekonferenz auch, dass das Bundesjustizministerium offensichtlich keine Bedenken gegen die Regelung gehabt habe. Denn es habe "nie versucht, die Regelung zu ändern". Dies entspricht nach den zuverlässigen Informationen der Frankfurter Rundschau jedoch nicht den Tatsachen.
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