Schwule Paare dürfen auf eine weitere rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der traditionellen Ehe hoffen. Das Finanzgericht Köln hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein homosexuelles Paar bis zu einer entsprechenden Entscheidung des Verfassungsgerichts Anspruch auf das Ehegattensplitting hat. Die Kölner Richter erklärten, die in Karlsruhe anhängigen Verfassungsklagen hätten durchaus Aussicht auf Erfolg.
Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht gibt es bereits eine Gleichstellung. Nun müssen die Karlsruher Richter erneut entscheiden. Doch ist der Zeitpunkt noch unklar. „Ich gehe davon aus, dass das Verfassungsgericht die Ungleichbehandlung auch im Einkommensteuerrecht als verfassungswidrig betrachten wird“, sagte der FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing der FR. Er bestätigte, dass sich die Union und FDP im November grundsätzlich geeinigt hatten, das Urteil umgehend umzusetzen.
Die Regierung muss mit Steuerausfällen rechnen
Nach Berechnungen des Steuerwissenschaftlers Frank Hechtner von der FU Berlin würde die Ausweitung des Splittingtarifs auf die rund 60.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften Steuerausfälle von nur 145 Millionen Euro im Jahr verursachen. Doch könnte Widerstand von der CSU kommen, die um das traditionellen Familienbild bangt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, begrüßte das Urteil. Er mahnte aber, es sei „ein Appell an den Gesetzgeber, seine Hausaufgaben zu machen. Die steuer- und sozialrechtliche Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit der Ehe ist verfassungsrechtlich geboten“, sagte Beck. Zudem würden Kinder, die in eingetragenen Partnerschaften lebten, steuerlich benachteiligt. „Die FDP will sich in dieser Frage aber offensichtlich nicht gegen die Union durchsetzen“, so Beck.
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