Sein Geständnis hat er schon abgelegt. Dennoch hat ihn die britische Polizei auch am Donnerstag verhört. Denn die entscheidenden Details hat der BBC-Moderator ausgelassen. Am Montag erzählte Ray Gosling in einem TV-Dokumentarfilm zum Thema Tod, wie er vor etwa 20 Jahren seinen Liebhaber getötet hat. "Er hatte Aids. Ich nahm das Kissen und erstickte ihn. Ich fühle keine Reue, ich habe das Richtige getan." Er sagte nicht, wer der Liebhaber war, noch wann genau und wo er Sterbehilfe geleistet hat.
Bevor der TV-Moderator am Mittwoch festgenommen wurde, versicherte er, dass er die Details "auch unter Folter" nicht preisgeben werde. Angklagt ist er bisher nicht, was dafür spricht, dass er in dem anderhalbtägigen Verhör dabei geblieben ist. Am Donnerstag hat die Polizei ihn auf Kaution freigelassen. Großbritannien diskutiert jetzt, ob Gosling den Befürwortern der Sterbehilfe weiterhilft oder nicht. Er behauptet, einen Sterbehilfe-Pakt mit seinem Liebhaber geschlossen zu haben. Beweise dafür hat er wohl nicht.
Die Zeitung Independent kommt daher zu dem Schluss, dass der BBC-Moderator "die Debatte eher polarisieren wird, statt die Reform voranzubringen". Die Polizei ermittelt nun wegen Mord gegen Gosling. Dem Moderator droht lebenslängliche Haft. Ein Kommentator der Zeitung Guardian fände das ungerecht. Schließlich sei Sterbehilfe etwas anderes als kaltblütiger Mord und sollte daher auch nicht so bestraft werden. Der Fall unterstreiche also, dass eine entsprechende Gesetzesänderung nötig sei.
In der Tat stellen sich schwer kranke Menschen in Großbritannien aufgrund der Rechtspraxis schwierige Fragen. Der prominenteste Fall ist Debbie Purdy. Sie leidet an multipler Sklerose und weiß, dass sie zum Pflegefall werden wird. Dann will sie in die Schweiz reisen, um sich in einer Klinik selbst zu töten. Bislang wurden Briten, die Angehörigen in ähnlichen Fällen halfen, nie angeklagt. Eine Garantie gab es dafür aber nicht. Schließlich steht Beihilfe zum Suizid unter Strafe. Es drohen bis zu 14 Jahre Haft.
Weil Purdy ihrem Mann die Haft nicht zumuten wollte, überlegte sie, ob sie nicht in die Schweiz reisen solle, solange sie dazu noch allein in der Lage ist. Auch wenn es ihr dann eigentlich noch so gut ginge, dass sie noch gar nicht sterben wolle.
Sie fand einen Ausweg aus dem Dilemma. Sie klagte. Der Generalstaatsanwalt musste daraufhin im Herbst Richtlinien erlassen, wann Beihilfe zum Suizid verfolgt wird und wann nicht. Wenn der klare Wille erkennbar ist und die Initiative vom Kranken ausging, haben Angehörige den Staatsanwalt nicht zu fürchten. Gosling wird das nicht helfen. Sein Liebhaber tötete sich ja nicht selbst.
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