Berlin. Im Bundestag sind nach den jüngsten Datenschutzskandalen alle Fraktionen für einen verbesserten Datenschutz. Die richtigen Maßnahmen blieben am Freitag aber umstritten. FDP und Grüne forderten, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Union lehnte das ab.
Anlass für die Grundsatzdebatte war die erste Beratung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, mit dem die Rechte der Verbraucher gegenüber Auskunfteien verbessert werden sollen.
Nach den Plänen der Regierung sollen Auskunfteien wie zum Beispiel die Schufa künftig gespeicherte personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, offenlegen und erklären. Verbraucher sollen fehlerhafte Einstufungen beim sogenannten Scoring korrigieren können. Mit diesem mathematisch-statistischen Verfahren wird berechnet, wie hoch das Risiko ist, dass ein Kunde seine Schulden nicht bezahlen könnte. Das Verfahren wenden Banken und der Handel an. Weitergehende Verschärfungen als Reaktion auf den massenhaften Datenmissbrauch sind in Vorbereitung. Ein Gesetzentwurf dazu soll bis Ende November vorliegen.
Der SPD-Abgeordnete Michael Bürsch sprach von einem Wendepunkt. Lange habe der Datenschutz als Exotenfach gegolten. "Das hat sich im Jahr 2008 geändert." Der Datenschutz müsse künftig vom Bürger her definiert werden. Zwingend sei, dass ein Betroffener in die Weitergabe seiner Daten einwilligen muss. Auch müssten die Strafen deutlich verschärft werden. Wie die Opposition sprach sich Bürsch für mehr Personal bei den Datenschutzbeauftragten aus.
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, nannte es unabdingbar, dass der Datenschutz ins Grundgesetz kommt. Eine Verfassungsänderung sei noch kein Allheilmittel. Staatsanwaltschaften und Datenschützer müssten besser ausgestattet werden. Der FDP-Abgeordnete Ernst Burgbacher kritisierte die umfangreiche Datenweitergabe von Flugpassagieren an die USA. Dies könne das Parlament nicht hinnehmen.
Der Links-Abgeordnete Jan Korte sagte, beim Datenschutz müsse man beim Staat anfangen. Er forderte, nach den Telekom-Skandalen die Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungsdaten sofort auszusetzen. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, kritisierte ebenfalls die Vorratsdatenspeicherung und die Datenübermittlung an die USA. "Datenschutz gehört als Grundrecht in die Verfassung."
Die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp lehnte eine Änderung des Grundgesetzes ab. Das sei nicht der richtige Weg. Einigkeit bestehe, dass es in allen Bereichen des Datenschutzes mehr Transparenz geben müsse. Philipp räumte ein, dass der vermehrte Einsatz von Scoring zu einer Verunsicherung geführt habe. Eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit werde aber weiter nötig sein.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte den Gesetzentwurf als unzureichend. "Verbraucher werden auch in Zukunft nicht erfahren, warum sie von Unternehmen in welche Schubladen gesteckt werden", befürchtete Vorstand Gerd Billen. Der Verband appellierte an die Bundestagsfraktionen, den ungezügelten Einsatz von Scoring-Verfahren zu begrenzen und die Transparenz der Verfahren spürbar zu verbessern. (dpa)
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