Der Begriff Rasse gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlicht am heutigen Montag Vorschläge, wie das Wort ersetzt werden kann. Es kommt im Grundgesetz, aber auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das erst 2006 erlassen wurde, noch immer vor.
In dem Papier "... und welcher Rasse gehören Sie an?", das der FR vorliegt und das wir im Internet komplett dokumentieren, beschreibt Hendrik Cremer vom Menschenrechtsinstitut Theorieansätze, die hinter dem Wort liegen und macht deutlich, dass mit der Zuordnung zu einer Rasse meist auch eine "Abwertung bestimmter Gruppen von Menschen" einhergeht. Im 19. Jahrhundert wurde Rasse aus der Biologie abgeleitet - eine Theorie die heute nicht mehr gilt, weil sie der Vielfalt der Menschen nicht gerecht wird.
Verfolgt und ermordet
Wer gefragt wird, welcher Rasse er angehört, hat meist nichts Gutes zu erwarten. Denn wie immer die Antwort ausfällt, mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, wird der Mensch nicht nur zugeordnet, sondern auch oft diskriminiert oder gar verfolgt. Auf die Spitze trieben die Nationalsozialisten den Rassenwahn. In seinem Namen ermordeten sie Millionen Menschen, weil sie nicht der "arischen Rasse" angehörten. Die Nazis hatten sich "die Ausmerzung des parasitenhaften Judentums" auf die Fahne geschrieben.
Obwohl der Begriff Rasse also extrem belastet ist, kommt er im Grundgesetz in Artikel 3, Absatz 3 vor: "Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden." Cremer plädiert dafür, dass der Begriff aus dem Grundgesetz als dem Fundament der deutschen Rechtsordnung gestrichen wird.
Für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem das Wort Rasse viermal auftaucht, legt Cremer Formulierungshilfen vor. In Paragraf 1 AGG heißt es: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligung aus Gründen der Rasse zu verhindern oder zu beseitigen." Cremers Änderungsvorschlag lautet: "Ziel des Gesetzes ist, rassistische Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen." Dass seine Formulierung weiter ausgelegt werden könnte als das Wort Rasse, weist Cremer zurück: Beide Begriffe seien "unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch Auslegung zu bestimmen sind". Der Gesetzgeber könne entsprechende Erörterungen anbieten.
Das Institut empfiehlt, alle Gesetze und Verordnungen zu prüfen und zu verändern. In einigen europäischen Ländern sei es bereits üblich, auf den Begriff in Gesetzestexten zu verzichten und so die Anti-Rassismusrichtlinie der EU im nationalen Recht auch praktisch umzusetzen. "In Deutschland ist dieser Schritt längst überfällig", heißt es beim Menschenrechtsinstitut. Darüber hinaus müsste endlich auch in internationalen Dokumenten des Menschenrechtsschutzes das Wort Rasse verschwinden, sagt Cremer und macht auch hierfür Vorschläge.
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