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Grundgesetzänderung: Koch erwartet schwierige Gespräche zu Jobcentern

Immerhin die Union ist sich jetzt einig, dass die Reform der Jobcenter umgesetzt werden soll. Das hatte das Verfassungsgericht verlangt.

Berlin. Nach zweijährigem Ringen ist im Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen eine Lösung in Sicht. Ministerpräsidenten und Fraktionsspitze von CDU/CSU erzielten bei einem Treffen mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Sonntagabend überraschend eine Einigung. Noch in dieser Woche wollen sie und der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich einen Text erarbeiten und diesen dann mit SPD-Vertretern abstimmen.

Nach Ankündigung von der Leyens soll das bisherige Modell nun durch eine Grundgesetzänderung verfassungsfest gemacht werden. Damit bleibt die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen weiterhin möglich. Den heutigen Zustand bei den Jobcentern bezeichnete die Bundesarbeitsministerin als "zufriedenstellend".

Künftig soll auch größere Transparenz über die verwendeten Bundesmittel geschaffen werden. Tillich sagte, es müsse eine Bundesaufsicht über die verwendeten Gelder geben. Dies hatte Leyen zur Bedingung gemacht.

Termin mit SPD geplant

Hessens Ministerpräsident Roland Koch erwartet nun komplizierte Gespräche mit der SPD über die geplante Neuordnung der Jobcenter. Mit der Einigung in der Union sei das Thema noch keinesfalls erledigt, sagte der CDU-Politiker am Montag im ZDF.

Für eine Verfassungsänderung sind jeweils Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Daher wollen die von der Leyen und Tillich "so schnell wie möglich" einen Termin mit SPD-Bundestagsfraktionschef Frank-Walter Steinmeier und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) vereinbaren.

Koch nannte als eine Hürde in den Gesprächen die Zukunft der sogenannten Arbeitsgemeinschaften, in denen Arbeitsagenturen und Kommunen zusammenarbeiten. Die Union wolle ihren Fortbestand in der bisherigen Form erreichen, während die SPD im vergangenen Jahr andere Überlegungen verfolgt habe.

Auch müsse eine gemeinsame Einschätzung zu den sogenannten Optionskommunen gefunden werden, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in Alleinregie übernehmen. "Das werden sicher keine einfachen Gespräche, aber ich halte sie allesamt für lösbar", sagte Koch.

Er setze dabei auch auf den bestehenden Zeitdruck: "Wenn man weiß, man muss sich in wenigen Wochen einigen, dann ist es einfacher, Kompromisse zu machen."

Das Verfassungsgericht hat eine Neuordnung bis Ende 2010 gefordert. Spätestens bis zum Sommer benötigen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen Klarheit, um die Umstellung vorzubereiten. In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Betroffen von der Reform sind 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher.

Hessen und andere unionsregierte Länder hatten von der Leyens Gesetzentwurf zur Aufspaltung der Jobcenter in zwei Behörden kategorisch abgelehnt. (rtr/ddp/kho)

Datum:  8 | 2 | 2010
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