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Härtefälle: Der Hartz-IV-Katalog

Mit einem Härtefallkatalog für Hartz-IV-Empfänger zieht die Bundesregierung erste Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Manche erhalten mehr Geld für besondere Bedürfnisse. Von Markus Sievers

Berlin. Mit einem Härtefallkatalog für Hartz-IV-Empfänger zieht die Bundesregierung erste Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Laut einer von der Bundesagentur für Arbeit (BA) entworfenen Liste sollen künftig beispielsweise Rollstuhlfahrer, chronisch Kranke und geschiedene Partner mit Kindern mehr Geld für ihre besonderen Bedürfnisse bekommen.

Den Vorschlag der BA prüft das Bundesarbeitsministerium, das nach Angaben eines Sprechers am heutigen Mittwoch seine Entscheidung über die Härtefallliste veröffentlichen wird. Mit diesem Instrument versucht die Regierung, die befürchtete Klageflut auf Zusatzleistungen eindämmen zu können. Schon direkt nach der Urteilsverkündung am Dienstag vergangener Woche stürmten Hartz-IV-Bezieher die Jobcenter, um Extrazahlungen für besondere Bedürfnisse zu beantragen.

Bahntickets für Kinder

Mit der Liste sollen die Jobcenter klare Vorgaben für diese Fälle bekommen. So kann laut BA-Entwurf etwa ein Hartz-IV-Bezieher mit Neurodermitis einen Ausgleich erhalten, wenn seine Krankenkasse nicht alle Kosten für dringend notwendige Hautpflegeprodukte erstattet. Für Rollstuhlfahrer, die ihren Haushalt nicht allein führen können, soll es Geld für Putz- oder Einkaufshilfen geben. Profitieren werden auch Trennungskinder, deren geschiedene Eltern weit weg voneinander wohnen. Wenn sie den in einer anderen Stadt lebenden Elternteil besuchen, sollen die Fahrtkosten erstattet werden.

Schon nach geltender Rechtslage erkennen die Jobcenter bestimmte Mehrbedarfe an, etwa für werdende Mütter, Alleinerziehende, Behinderte und Menschen mit dem Bedarf für eine spezielle Ernährung. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch moniert, dass diese besonderen Bedürfnisse "nicht ausnahmslos erfasst" worden seien. "Wegen dieser Lücke" müsse der Gesetzgeber einen "Härtefallregelung" erlassen. Allerdings stellten die Richter klar, dass sie davon keine deutliche Ausweitung erwarten. Solch ein Mehrbedarf "dürfte angesichts seiner engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen in Betracht kommen", heißt es indem Urteil.

Schnelle Beschlüsse

Die Härtefall-Liste kann nach Angaben des Finanzministeriums in das "Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz" eingefügt werden, das sich schon in den parlamentarischen Beratungen befindet. Damit könnte sie schnell in Kraft treten. Das Gesetz regelt auch die Anhebung des Schonvermögens für Hartz-IV-Bezieher.

Autor:  Markus Sievers
Datum:  16 | 2 | 2010
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