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Kabinettsentscheidung: Härtere Strafen bei Widerstand gegen Polizisten

Ein Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, dass einfacher Widerstand gegen Polizeibeamte künftig mit drei Jahren Haft bestraft wird. Widerstand beginnt schon, wenn ein Demonstrant sich bei einer Festnahme aus dem Griff des Polizisten losreißt.

Stuttgart 21
Ein "Stuttgart 21"-Gegner wird von der Polizei weggetragen.
Foto: dapd
Berlin –  

Eher selten kommt es vor, dass eine Ministerin einen Gesetzentwurf, den sie gerade dem Kabinett vorgelegt hat, hinterher als eigentlich überflüssig bezeichnet. Am Mittwoch sorgte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für diesen seltenen Fall, als sie mitteilte: „Ein besserer Schutz von Polizisten ist keine Frage von Paragraphen, sondern eines Gesamtkonzeptes. Entscheidend ist, dass ausreichend Personal und eine gute Ausstattung sowie Ausrüstung der Polizei zur Verfügung stehen.“

Bereits heute könne der Widerstand gegen Polizei und Vollstreckungsbeamte hart bestraft werden. Allein 2008 sei es zu 5599 solcher Verurteilungen gekommen, hieß es im Ministerium.

Koalitionsvertrag umgesetzt

Umso verblüffender, dass die FDP-Politikerin wenige Stunden zuvor im Kabinett die Neuregelung des Paragrafen 113 Strafgesetzbuch vorgelegt hatte. Sie sieht vor, das Strafmaß bei „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ von zwei auf drei Jahren anzuheben. Wer die Beamten mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug angreift, muss nun mit fünf Jahren Gefängnis rechnen. Die Bundesregierung setze damit den Koalitionsvertrag um, sagte die Ministerin noch.

Tatsächlich hatte sich die FDP-Politikerin monatelang gegen diese Neuregelung gewehrt, weil sie die bestehenden Gesetze für völlig ausreichend hält. Doch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und die Innenminister der Länder hatten vehement gedrängt, auf die wachsende Zahl von Übergriffen gegen Polizeibeamte zu reagieren. Immer häufiger, so ihre Beobachtung, würden diese Opfer tätlicher Angriffe. Laut Bundesinnenministerium hat sich die Zahl der Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt seit 1993 um 44 Prozent auf 26 344 Fälle erhöht.

Die bestehenden Regelungen reichten für derartige Fäll vollkommen aus, sagte indes Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag der Frankfurter Rundschau. Werde ein Beamter tätlich angegriffen, sehe das Gesetz einen Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren wegen Körperverletzung vor.

„Aktionismus“ der Regierung

„Dieser Aktionismus der Bundesregierung ist sachlich nicht gerechtfertigt“, so Montag. Es sei nicht ein einziger Fall bekannt, bei dem ein Täter, der einen Beamten angegriffen hatte, aufgrund der bisherigen Gesetzeslage seiner Strafe entgangen sei.

Politiker von Union und FDP begrüßten indes den Kabinettsbeschluss. Damit sei eine „Strafbarkeitslücke“ geschlossen worden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, in Berlin.

Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer nannte die Neuregelung „längst überfällig“. Damit werde der Schutz jener in den Vordergrund gestellt, „die täglich mit Gefahren für Leib und Leben für die Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen eintreten“. Künftig seien zudem auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte gesondert geschützt. Die Gewerkschaft der Polizei sprach von einem „notwendigen gesellschaftlichen Signal“.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  13 | 10 | 2010
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