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Hartz-IV: 130 Euro Monatslohn, 51 Euro Fahrtkosten

Das Bundessozialgericht in Kassel fällt mehrere Grundsatzentscheidungen über die Rechte von Hartz-IV-Empfängern. Von Joachim F. Tornau

Hartz IV.
Hartz IV.
Foto: ddp

Wer von Hartz IV lebt, muss jeden Euro umdrehen - und ihn sich häufig sogar erst erkämpfen. Im ersten Halbjahr 2008 wurden nach Angaben der Bundesarbeitsagentur knapp 62 000 Hartz-IV-Klagen bei den Sozialgerichten eingereicht. Das sind 25 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahrs und damit neuer Rekord.

Selbst vor dem Bundessozialgericht (BSG) geht es dabei manchmal nur um wenige Euro: So zog etwa ein Arbeitsloser erfolgreich bis vor das Kasseler Gericht, um sich eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 3,52 Euro für Besuche beim Jobcenter zu erstreiten. Viel Geld, wenn man mit 11,70 Euro am Tag auskommen soll.

Am heutigen Donnerstag nun blicken Hartz-IV-Empfänger wieder einmal gespannt nach Kassel. In mehreren Grundsatzurteilen wollen die obersten Sozialrichter über die Lage von Arbeitslosen entscheiden. Erstmals beschäftigt sich das BSG dabei auch mit den Rechten sogenannter Ein-Euro-Jobber: Ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger klagt dagegen, dass er die Fahrten zu seinem Billig-Arbeitsplatz bezahlen soll. Der Mann wurde verpflichtet, 30 Stunden pro Woche in einem Werkhof zu arbeiten - für einen Euro pro Stunde. Diese "Aufwandsentschädigung", wie der Lohn von Ein-Euro-Jobbern offiziell heißt, summierte sich damit auf maximal 130 Euro im Monat. 51 Euro aber kostete allein die Monatskarte, die der Kläger brauchte, um jeden Tag die vier Kilometer zu seiner "Arbeitsgelegenheit" zurücklegen zu können. Das, meint der Kläger, untergrabe "jede Motivation zur Arbeitsaufnahme". Er fordert deshalb einen höheren Stundenlohn.

Florenz ist zu teuer

Bei der Klage einer Berliner Familie geht es dagegen um deutlich mehr Geld - und um soziale Teilhabe. Die Hartz-IV-Empfänger kämpfen dafür, dass ihre Kinder an Klassenfahrten teilnehmen können. Beim Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg beantragten sie 285 Euro für einen mehrtägigen Schülerausflug nach Brandenburg und 719 Euro für eine Kunststudienfahrt nach Florenz. Laut Gesetz müssen derartige Reisen nicht von den normalen Leistungen zum Lebensunterhalt bezahlt werden.

Das Jobcenter aber beschied: Mehr als 180 Euro für die Tour ins Berliner Umland und 400 Euro für die Auslandsreise gebe es nicht. Die Senatsverwaltung habe solche Obergrenzen festgelegt, mit der Begründung, sonst fänden unangemessene Reisen statt, etwa 14-tägige Klassenfahrten nach China. Den Rest der Kosten müsse die Familie selber aufbringen - auf welche Weise auch immer.

Autor:  JOACHIM F. TORNAU
Datum:  13 | 11 | 2008
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