Berlin. Vollzeit-Beschäftigte haben nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes selbst bei geringem Verdienst mehr Geld zur Verfügung als Hartz-IV-Empfänger. Dies gelte auch bei einem Stundenlohn knapp unter sechs Euro, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider am Montag in Berlin bei der Präsentation der 196 Beispielrechnungen. Er trat damit anderslautenden Darstellungen entgegen. Aus der FDP wurde die Kürzung von Hartz-IV-Leistungen gefordert.
Wer behauptet, Arbeit lohne sich in Deutschland nicht mehr, täuscht nach Schneiders Worten die Öffentlichkeit. Der Lohnabstand zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen sei in jedem Fall durch ergänzende Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag gewahrt. Dies sei zuletzt in "äußerst dubiosen Rechenbeispielen" unterschlagen worden. Auf derartige Beispiele hatte FDP-Chef Guido Westerwelle in der von ihm angestoßenen Sozialstaats-Diskussion verwiesen.
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Die von Schneider kritisierten Berechnungen stammen vom Bund der Steuerzahler. Nach Einschätzung Schneiders sollen sie den nach seiner Ansicht falschen Eindruck vermitteln, der sogenannte Lohnabstand - die Differenz zwischen Sozialleistungen und Erwerbseinkommen - sei bei zahlreichen Anlerntätigkeiten zu gering oder fehle ganz, sodass es für manche Hartz-IV-Empfänger keinerlei Anreiz zur Annahme einer Arbeit gebe. Dies sei aber nicht der Fall, widersprach Schneider.
In insgesamt 196 Fallbeispielen rechnet der Verband vor, dass für Hartz-IV-Bezieher selbst bei Löhnen von 5,90 Euro in der Stunde noch ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht. Je nach Haushaltstyp beträgt der Abstand zwischen Nichtarbeit und bezahlter Beschäftigung zwischen 260 und 900 Euro. Eine besondere Rolle spielen dabei das Wohngeld und der Kinderzuschlag, die häufig ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machen. Anders kann es im Haushalt eines Paares mit nur einem Verdiener im Niedriglohnbereich aussehen: die Betroffenen sind als Aufstocker vielfach auf zusätzlichen Hartz-IV-Bezug angewiesen.
Der baden-württembergische Justizminister und stellvertretende Ministerpräsident Ulrich Goll (FDP) forderte Leistungs-Kürzungen. "Wenn ein Ehepaar im Hartz-IV-Bereich sämtliche Möglichkeiten ausnützt, bekommen sie schon ein gutes Stück mehr als die unteren Einkommensgruppen des öffentlichen Dienstes. Das Lohnabstandsgebot wird schon lange nicht mehr eingehalten", sagte Goll der dpa.
Stundenlöhne von weniger als drei Euro sind nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) sittenwidrig und deshalb Lohnwucher. "Erhalten Hartz-IV-Empfänger als Aufstocker solche Löhne, sind die Jobcenter angewiesen, diese genauer zu prüfen", erläuterte eine BA-Sprecherin. Damit solle vermieden werden, dass Unternehmen auf Kosten des Steuerzahlers ihre Löhne drücken. Die Sprecherin bestätigte einen Bericht der ARD-Sendung "Report Mainz", der am Montagabend ausgestrahlt werden sollte. (dpa)
Die Studie: "Damit sich Arbeit lohnt. Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II" (PDF-Dokument).
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