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Hartz IV: Arbeitsmoral ist nicht das Problem

Schneeschippen fürs Arbeitslosengeld - Westerwelles Forderung ist längst Realität: Hartz-IV-Empfänger müssen praktisch jeden Job annehmen. Markus Sievers erläutert die Rechtslage.


Foto: FR/Arnold

Berlin. Ein Arbeitsprogramm "Hartz-IV-Bezieher zum Schneeschippen" wird schwer umzusetzen sein, nicht nur weil es wärmer wird in Deutschland. Auch heute schon gibt es viele Sanktionsmöglichkeiten gegen faule Langzeitarbeitslose. Die Forderung von FDP-Chef Guido Westerwelle nach einer Verschärfung stößt aber auf viele politische, rechtliche und auch ökonomische Bedenken.

Welche Sanktionen gibt es? Mit den Hartz-Reformen wurden die Sanktionsmöglichkeiten im Sozialgesetzbuch deutlich ausgeweitet. 2007 legte der Gesetzgeber mit einer weiteren Verschärfung nach. Demnach kann Arbeitslosen der Regelsatz von 359 Euro Hartz IV gekürzt oder ganz gestrichen werden, wenn sie ihre Pflichten verletzen.

Alles über Hartz I bis IV

Die große Bilanz: Armut per Gesetz oder Chance für die Hoffnungslosen? Die Meinungen über die gewaltigste Sozialreform der Nachkriegszeit gehen auseinander. Die wichtigsten Instrumente aus den vier Hartz-Gesetzen: Was funktioniert? Was floppt? FR-online.de zieht Bilanz.

Wie hoch sind die Abschläge? Bei einfachen Versäumnissen, etwa einem verpassten Beratungstermin, kann das Jobcenter den Regelsatz um zehn Prozent drücken. Wer ein Jobangebot ausschlägt, kann mit einer Kürzung um 30 Prozent bestraft werden. Im Wiederholungsfall sind 60 Prozent möglich, anschließend die Streichung aller Ansprüche. Dies schließt die Unterkunftskosten mit ein. Besonders drastisch ist das Regelwerk für junge Leute unter 25. Sie können schon beim ersten Verstoß den kompletten Regelsatz einbüßen, beim zweiten auch die Miete.

Wie sieht die Praxis aus? Die Jobcenter greifen durch, wie die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigen. Demnach mussten im Oktober 2009 bundesweit 3,6 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit verringerten Leistungen auskommen. Gut die Hälfte der Sanktionen wird laut einer Studie des Hallenser Instituts IWH verhängt, weil sich Langzeitarbeitslose zu spät oder nicht ausreichend häufig beim Amt melden. In knapp jedem fünften Fall hat ein Arbeitsloser die Eingliederungsvereinbarung nicht eingehalten, also etwa weniger Bewerbungen abgeschickt als vorgeschrieben. Nur jede fünfte Sanktion richtet sich gegen jemanden, der sich weigert, eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Fördermaßnahme anzutreten.

Faktenblatt zu Hartz I bis IV

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Muss man jeden Job annehmen? Unzufriedenheit mit dem Lohn oder der weiten Anfahrt reicht nicht für die Ablehnung aus. Unzumutbar ist eine Arbeitsstelle nur dann, wenn der angebotene Lohn so niedrig ist, dass er als sittenwidrig gilt, weil er nicht einmal zwei Drittel des üblichen Tariflohns erreicht. Auch illegale Jobs, bei denen etwa ein gesetzlicher Mindestlohn nicht eingehalten wird, müssen nicht angetreten werden.

Wovon leben die Betroffenen? Jedem Menschen sichert das Grundgesetz ein Existenzminimum zu. Wem Hartz IV um mindestens 30 Prozent gekürzt wird, der bekommt daher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (wie etwa Lebensmittelgutscheine). Vor allem bei Familien mit Kindern soll dies ein Mindestmaß an Hilfe sicherstellen.

Gibt es Unterschiede in den Ländern? Ja. In Bayern verhängen die Jobcenter mehr Sanktionen als in Brandenburg, in Baden-Württemberg mehr als in Mecklenburg-Vorpommern. Die Forderung der CSU, den bayerischen Standard überall anzuwenden, führt dennoch an der Realität vorbei. Um faule Langzeitarbeitslose bestrafen zu können, müssen ihnen die Behörden erst einmal ein Jobangebot gemacht haben. Schon deswegen ist die Sanktionsquote in den strukturschwachen Gegenden mit wenig Arbeit niedriger.

Sind Verschärfungen möglich? Praktisch kaum. Erstens lehnt selbst die Wirtschaft mehr öffentliche Jobs ab, ohne die verschärfte Sanktionen nicht denkbar sind. Insbesondere das Handwerk fürchtet unlautere Konkurrenz - auch beim Schneeschippen, mit dem heute private Firmen (Hausverwaltung) Geld verdienen. Zweitens akzeptieren die vermeintlichen Müßiggänger schon heute "fast jedes existierende Lohnangebot", wie die Forschungsstätte der BA, das IAB, schreibt. "Das Problem ist nicht die Arbeitsmoral", meint auch das DIW und betont: Die allermeisten Hartz-IV-Empfänger" wollen einen "Job haben und würden einen annehmen, wenn er ihnen angeboten würde".

Autor:  Markus Sievers
Datum:  22 | 2 | 2010
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