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Hartz IV: Ein Sieg für Kinder

Mehr Geld für arme Kinder fordern Sozialverbände, Gewerkschaften und Politiker. Als verfassungswidrig bewertet das Bundessozialgericht die geltenden Hartz-IV-Sätze.

Die Bundessozialrichter trafen in ihrem Urteil zwar keine Aussage darüber, ob der geltende Regelsatz von 211 Euro im Monat wirklich ausreicht, um den Lebensunterhalt eines Kindes bis 14 Jahren zu decken. Dass die staatliche Regelleistung für Kinder aber pauschal 40 Prozent niedriger festgesetzt ist als die eines alleinstehenden Erwachsenen, verstoße gegen das Grundgesetz. Denn der Gesetzgeber habe gar nicht erst ermittelt, welchen Bedarf ein Kind tatsächlich hat, und auch nicht berücksichtigt, dass der Nachwuchs je nach Altersgruppe auch unterschiedlich viel Geld benötigt.

Sozialverbände, Gewerkschaften, Grüne aber auch Sozialdemokraten begrüßten die Entscheidung der Sozialrichter einhellig. Sie sehen sich in ihrer Forderung nach einem eigenständigen Kinderregelsatz und mehr Geld für die rund zwei Millionen Kinder aus Hartz-IV-Familien bestätigt. "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, der hier schlampig gearbeitet und den spezifischen Bedarf von Kindern ignoriert hat", sagte der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, im Gespräch mit der FR.

Auch die Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, Paula Honkanen-Schoberth, begrüßte das Urteil als "zwingend". Die Berechnungsgrundlage für den Kinderbedarf sei bislang "völlig willkürlich" gewesen. Es reiche nicht, "den Erwachsenenbedarf einfach herunterzurechnen". Im Gegenteil, der Bedarf der Kinder "könnte in manchen Altersstufen sogar höher sein" als der von Erwachsenen.

Der DGB forderte ähnlich wie die Grünen, die die jetzt kassierte Regelung in ihrer Regierungszeit mitverantwortet hatten, eine unabhängige Kommission. Die müsse jetzt rasch den realen Bedarf von Kindern ermitteln.

Das zuständige Bundesarbeitsministerium sieht dagegen nach dem Urteil keinen akuten Handlungsbedarf. Die große Koalition habe gerade qua Kabinettsbeschluss in ihrem Konjunkturpaket II die Regelsätze für Kinder stärker nach Alter gestaffelt. Für dieGruppe der Sechs- bis 13-Jährigen würden die Leistungen um 35 Euro monatlich aufgestockt, erklärte ein Ministeriums-Sprecher. Damit seien bereits die wichtigsten Punkte korrigiert, die das Bundessozialgericht moniert habe. Nach dem gestrigen Sozial-Richterspruch muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dort in Karlsruhe liegt bereits eine Prüfvorlage des Hessischen Landessozialgerichts.

Autor:  VERA GASEROW
Datum:  28 | 1 | 2009
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