BERLIN. Die Bundesregierung will trotz der Forderung des Verfassungsgerichts, die Hartz-IV-Sätze an den wirklichen Bedarf anzupassen, kaum mehr Geld für die betroffenen 1,7 Millionen Kinder ausgeben. Aus dem Entwurf für den Haushalt 2011, der der Frankfurter Rundschau vorliegt, ergibt sich, dass die schwarz-gelbe Koalition für die Umsetzung des im Februar gefällten Urteils jährlich nur 480 Millionen Euro bereit stellen will. Das sind rein rechnerisch 23 Euro je Kind und Monat. Zum Vergleich: Die im Sparpaket vorgesehene Abschaffung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger bringt 400 Millionen Euro.
Experten waren davon ausgegangen, dass es Milliardenbeträge kostet, dem Urteil nachzukommen. Die Karlsruher Richter hatten gerügt, dass die Regelsätze vor allem für Kinder völlig willkürlich festgelegt sind. So wird gegenwärtig der Satz für Kinder einfach durch eine pauschale Kürzung des Erwachsenenbetrags errechnet. Geld für Bildung ist bei Erwachsenen nicht vorgesehen, also auch nicht für Kinder. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis 1. Januar 2011.
Offen ist, wofür die 480 Millionen Euro genau ausgegeben werden sollen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte allerdings bereits klar gestellt, nicht die Regelsätze der Kinder anheben zu wollen. Statt dessen soll es für Hartz-IV-Familien Bildungsgutscheine etwa für spezielle Fördermaßnahmen oder die Musikschule geben und weitere Sachleistungen, zum Beispiel einen Schulranzen. Sozialverbände treten hingegen für eine deutliche Anhebung des Regelsatzes ein. Derzeit werden für Kinder bis sechs Jahre 215 Euro gezahlt, zwischen sieben und 13 gibt es 251 Euro und ab 14 Jahre 287 Euro.
Die Reform zur Umsetzung des Karlsruher Urteils will Ministerin von der Leyen im Herbst vorlegen. Erst dann wird die aktuelle Einkommens- und Verbraucherstichprobe fertig sein, die für die Neuberechnungen notwendig ist.
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