Die Beratung in Kassel am Donnerstag dauerte lang. Dann entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass ein von Hartz IV lebender Gymnasiast aus Rheinland-Pfalz ohne Extra-Zuschuss für den Kauf seiner Schulbücher auskommen muss. Weder der Kreis Rhein-Pfalz-Sieg als Sozialhilfeträger noch die zuständige Arbeitsgemeinschaft (Arge) müssen ihn nachträglich unterstützen. Es sei eines der Urteile, „die man nicht gerne spricht“, betonte der Vorsitzende Richter des 14. Senats Wolfgang Spellbrink.
Allein für das Schuljahr 2005 bleibt die Familie des heute 19-Jährigen auf einem Eigenanteil von 139,20 Euro für Schulbücher sitzen. Ein Leihsystem für Lernmaterial gab es damals in Rheinland-Pfalz nicht. Die Familie erhielt lediglich einen Gutschein über 59 Euro. Bis zum Abitur, das der junge Mann mittlerweile absolvierte, hätten sich die Anschaffungen auf 700 bis 800 Euro summiert, berichtete seine Mutter. Sie habe sich das Geld zum Teil von Freunden geliehen.
Die Kasseler Richter werteten die Lage des Schülers jedoch nicht als Härtefall. „Schulbücher sind ein typischer Bedarf“, so Spellbrink. Den habe der Gesetzgeber zwar verfassungswidrig nicht gedeckt, das Bundesverfassungsgericht habe aber im Februar nicht verlangt, dass dies rückwirkend repariert werde.
Rechte Schwerkranker gestärkt
Hingegen stärkte das BSG gestern die Rechte schwer kranker Hartz-IV-Empfänger auch für die Vergangenheit. Der Senat entschied, dass ein HIV-infizierter Berliner für seinen erhöhten Hygiene-Aufwand Geld vom Sozialhilfeträger erhalten muss – zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Das Land Berlin muss die Hilfe rückwirkend seit 2007 zahlen. In diesem Falle, so Spellbrink, handele es sich um eine „atypische Bedarfslage“, deren Befriedigung verfassungsrechtlich zwingend geboten sei.
Mittlerweile muss in Härtefällen innerhalb des Hartz-IV-Systems mehr Geld gezahlt werden. Nach Angaben des Jobcenters Berlin Mitte erhalten Aidskranke inzwischen eine zusätzliche Pauschale von 20,45 Euro pro Monat – wenn sie einen noch höheren Bedarf nachweisen, auch mehr. Die Härtefallregel hatte Karlsruhe im Februar verlangt.
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