Göttingen. Nach dem negativen Echo auf die Sozialhilfekürzungen für Bettler hat die Stadt Göttingen einen Rückzieher gemacht. Göttingens Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) teilte am Montag mit, dass die Stadt ab sofort "Zuwendungen aus Bettelei" nicht mehr auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch anrechne.
Wer einem Bettler einen Euro in den Hut werfe, wolle in einer Notlage helfen. Dieser Euro solle nicht von den Sozialhilfeleistungen abgezogen werden, sagte Meyer. Noch am Freitag hatte die Stadt mitgeteilt, erbetteltes Geld sei "Einkommen", das auf die Leistungen angerechnet werden müsse.
Zuvor war bekanntgeworden, dass ein Mitarbeiter des Sozialamtes einen Hartz-IV-Empfänger beim Betteln beobachtet und kontrolliert hatte. In der Blechdose fand er einmal sechs Euro und einmal 1,40 Euro. Daraufhin kürzte die Behörde dem Mann die Leistungen um 120 Euro.
Dagegen protestierten bundesweit Sozialverbände. Auch das niedersächsische Sozialministerium beanstandete die Praxis und forderte mehr Sensibilität.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Sozialverwaltung durch Rigorosität auffällt. So hatte die Stadt vor einigen Jahren ohne Vorwarnung Konten und Guthaben von Sozialhilfeempfängern gepfändet, die Sparguthaben verschwiegen hatten. Zum Teil lagen die gepfändeten Beträge um ein Vielfaches über den erhaltenen Sozialhilfeleistungen. Gerichte wiesen die Stadt in ihre Schranken. pid
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