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Hartz-IV: Regelsatz wird angepasst

Die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe können auf 1,9 bis 2,3 Prozent mehr Geld in den kommenden beiden Jahren hoffen.

Die Anhebung der Regelsätze für ALG II und Sozialhilfe hängt von der Entwicklung der Bruttolöhne ab und ist an die Anpassung der Renten gekoppelt. (Symbolbild)
Die Anhebung der Regelsätze für ALG II und Sozialhilfe hängt von der Entwicklung der Bruttolöhne ab und ist an die Anpassung der Renten gekoppelt. (Symbolbild)
Foto: Foto: dpa

Berlin. Die gut sieben Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe können - wie die Rentner - auf mehr Geld in den kommenden beiden Jahren hoffen. Für 2009 und 2010 zeichnet sich eine Steigerung des sogenannten Regelsatzes um 1,9 und 2,3 Prozent im Jahresdurchschnitt ab.

Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf für den neuen Existenzminimumbericht des Finanzministeriums hervor. Eine Anhebung auch des steuerlichen Grundfreibetrags für alle Arbeitnehmer ist in den nächsten zwei Jahren dagegen rechtlich nicht notwendig.

Aus Verfassungsgründen muss der Freibetrag von derzeit 7664 Euro nicht erhöht werden, wie aus dem Berichtsentwurf weiter hervorgeht. Die Politik kann aber - je nach Finanz- und Konjunkturlage - anders entscheiden und weitere Entlastungen beschließen: "Höhere steuerliche Freibeträge sind im Wege politischer Entscheidungen möglich." Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts absolut notwendig ist (Existenzminimum), nicht mit Steuern belastet wird.

Nach der noch unverbindlichen Prognose des Finanzministeriums würde der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger im kommenden Jahr von derzeit durchschnittlich 349 auf 356 Euro monatlich steigen, im übernächsten Jahr auf 364 Euro. Der Durchschnittsbetrag für Paare erhöht sich demnach von 628 auf 640 Euro im nächsten und auf 655 Euro im übernächsten Jahr.

Die Anhebung der Regelsätze für ALG II und Sozialhilfe hängt von der Entwicklung der Bruttolöhne ab und ist an die Anpassung der Renten gekoppelt: Diese werden nach der Erwartung des Schätzerkreises zum 1. Juli 2009 um 2,75 Prozent, ein Jahr später um 1,80 Prozent steigen. Die vom Finanzministerium errechneten Regelsatzsteigerungen weichen aus Berechnungsgründen davon ab. Mitte 2008 gab es für Rentner und ALG-II-Empfänger eine Anhebung um 1,1 Prozent.

Der steuerliche Grundfreibetrag war mit 7664 Euro schon bisher höher als verfassungsrechtlich nötig. Dieser Puffer wurde angesichts der jüngsten Preissteigerungen nun weitgehend ausgeschöpft. Der aktuelle Existenzminimumbericht hat ein sogenanntes sächliches Existenzminimum für einen Alleinstehenden von 7656 Euro ermittelt. Der Steuerfreibetrag liegt also noch um 8 Euro darüber.

Teile der Union, aber auch Gewerkschafter fordern seit längerem eine Anhebung auf 8000 Euro - teilweise schon im Jahr 2009. Zuvor war bekannt geworden, dass Familien vom kommenden Jahr an stärker entlastet werden als bisher geplant. Der jährliche Steuerfreibetrag für Kinder soll dem aktuellen Bericht zufolge auf jeweils 6024 Euro erhöht werden. Er liegt damit etwas über dem Betrag von 6000 Euro, den die Bundesregierung Mitte Oktober beschlossen hatte.

Im Existenzminimumbericht untersucht die Regierung alle zwei Jahre, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind nach dem Grundgesetz vor dem Zugriff des Fiskus geschützt. Jeder Bürger hat ein Recht darauf, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen zu bestreiten. Steigen die Kosten, müssen die Freibeträge ebenfalls angehoben werden.

Für Arbeitnehmer gibt es den Grundfreibetrag von 7664 Euro. Für jeden darüber hinaus verdienten Euro ist mit steigenden Tarifen ein eigener, höherer Steuersatz fällig. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum auch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt.

Der nunmehr siebte Existenzminimumbericht der Bundesregierung werde voraussichtlich am 5. November im Kabinett vorgestellt, hieß es. Die vorläufige Fassung befinde sich derzeit zur sogenannten Ressortabstimmung in allen Bundesministerien. (dpa)

Datum:  29 | 10 | 2008
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