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Hartz IV: Richter für menschenwürdiges Minimum

Die Hartz IV-Kindersätze stehen auf dem Prüfstand und Eines ist nach dem ersten Verhandlungstag in Karlsruhe klar: Die Verfassungsrichter wollen das Thema mit deutlich größerer Münze behandeln als alle vor ihnen. Von Ursula Knapp

Thomas Kallay, Kläger gegen die Hartz-IV-Sätze für Kinder, am
Dienstag (20.10.2009) bei der mündlichen Verhandlung im
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Hartz-IV-Sätze für etwa 1,7 Millionen Kinder teil.
Thomas Kallay, Kläger gegen die Hartz-IV-Sätze für Kinder, am Dienstag (20.10.2009) bei der mündlichen Verhandlung im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Hartz-IV-Sätze für etwa 1,7 Millionen Kinder teil.
Foto: rtr

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will ein Grundsatzurteil zum Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum fällen. Das hat am Dienstag Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der Verhandlung über die Hartz-IV-Sätze deutlich gemacht. Papier verwies in seiner Einführung auf die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip, aus denen das "Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum" folge. Der Erste Senat will wohl erstmals eine Untergrenze für das Existenzminimum festlegen. Der Gesetzgeber darf sie dann nicht unterschreiten.

Der Erste Senat will auch Maßstäbe entwickeln, wie das Existenzminimum realistisch ermittelt wird. Weiter deutete sich in der mündlichen Verhandlung an, dass auch der Sonderbedarf für kranke Menschen berücksichtigt werden muss. Das Karlsruher Urteil zu Hartz-IV wird in etwa drei Monaten erwartet. Es wird auch die Existenzsicherung erwachsener Langzeitarbeitlose betreffen.

60 Prozent pauschal für Kinder

Nahezu alle acht Richter stellten zahlreiche kritische Fragen zur Festlegung der Hartz-IV-Sätze. Der Vorsitzende Papier fragte, ob die Sätze ermittelte oder nur "gegriffene" Werte seien. Bis Juni 2009 erhielten Alleinerziehende monatlich 345 Euro plus Unterkunft und Heizungskosten. Kindern bis zum 14. Lebensjahr wurden 60 Prozent der Erwachsenensätze zugesprochen, also 207 Euro. Ab dem 15. Lebensjahr stieg der Satz auf 276 Euro. Seit Juli des Jahres sind die Sätze höher. Ob die geringen Anhebungen aber zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen, scheint fraglich.

Anlass für die Verhandlung in Karlsruhe waren eine Vorlage des Landessozialgerichts Hessen und zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts. In den Verfahren beurteilten die Sozialgerichte die Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig; die Berechnungsgrundlage als willkürlich. Statt einen genauen Bedarf für Kinder zu ermitteln, habe man den Erwachsenensatz pauschal gekürzt. Das führte dazu, dass für Kinder theoretisch ein Betrag für Alkohol angesetzt ist, aber nicht für Windeln.

Das Bundesarbeitsministerium und das Statistische Bundesamt verteidigten die Berechnungsmethode. Staatssekretär Detlef Scheele und Ministerialrätin Ute Buck konnten den Vorwurf der Willkür relativieren. Demnach wurde der Sozialhilfesatz bis 1996 nach dem Warenkorb-System ermittelt. Diese Methode sei kritisiert worden. Die heutige "Einkommens und Verbrauchsstudie (EVD)", die alle fünf Jahre auf der Grundlage von 60000 Haushalten durchgeführt wird, wurde als überlegen bezeichnet.

Allerdings wurden bei der so gewonnenen Bedarfsermittlung Kürzungen vorgenommen, die Fragen aufwerfen. Unklar ist, warum man den Bedarf für Strom pauschal um 15 Prozent kürzte. Die Statistiker räumten ein, dass man die einzelnen Posten anfangs nicht so detailliert erfasste wie jetzt. Nun seien genauere Ermittlungen erfolgt. Dies führte zu den Erhöhungen der Sätze im Juli 2009.

Autor:  Ursula Knapp
Datum:  20 | 10 | 2009
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