1. Zunächst wird definiert, wessen Existenz überhaupt zu sichern ist. Die von Asylbewerbern zum Beispiel nicht, die dürfen mit Gutscheinen abgefunden werden. Nicht befragt für die freiwillige EVS (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die als Grundlage für die Bemessung der Sätze dient) werden etwa Obdachlose, aber auch Gutverdiener mit über 18.000 Euro Monatsgehalt.
2. Nun wird eine Referenzgruppe gebildet: "Die untersten 20 Prozent aller Einkommensbezieher sollen als Maßstab dienen." Das sind nun überwiegend Arbeitslose. Also werden die (damaligen) Sozialhilfeempfänger herausgerechnet, nicht aber Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Aus zwei Millionen Sozialhilfe-Empfängern wurden so sechs Millionen Hartz-IV-Leute.
3. Ein weiterer Schritt, um das gewünschte Ergebnis von 345 Euro zu erreichen, war die Beschränkung auf Ein-Personen-Haushalte.
4. Reduziert wird die Erhebung auf Westdeutschland.
5.Wie dünn die statistische Basis ist, zeigt ein Blick in die EVS-Tabellen. In der Rubrik "unter 900 Euro im Monat" gibt es gerade 440 befragte Haushalte. Durch eine "Sonderauswertung" der EVS hätten die Statistiker die Basis erhöht, heißt es.
6. Weil der Verbrauch der Armen immer noch zu hoch ist, werden die einzelnen Ausgabeposten für die Grundsicherung mit diversen Abschlägen versehen. So werden etwa Ausgaben für Strom nicht berücksichtigt.
7. Wichtig ist auch der Zeitpunkt der Befragung. Große Kontinuität weisen die EVS von 1998 und 2003 auf. Die erste diente der Berechnung der Regelleistung von 2005, die zweite für 2006. Erstaunlicherweise kam bei beiden 345 Euro heraus.
8. Die Sonderauswertung der EVS soll auf einer Basis von 2000 Ein-Personen-Haushalten basieren, es wurden aber viel weniger befragt.
9. Die Manipulation der abgeleiteten Kinder-Regelsätze war jetzt Gegenstand der Verfassungsklage.
10. Die 133 Positionen des Verbrauchs weisen oft so kleine Befragungs-Einheiten auf, dass sie in den Tabellen in Klammern auftauchen, weil bei der geringen Datenbasis Abweichungen bis 20 Prozent möglich sind. (rb)
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