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Hartz-IV-Wohnkosten: Berlin muss an den Bund zahlen

Die kulante Zahlung von Wohngeld über die gesetzliche Grenze hinaus kommt das Land Berlin jetzt teuer zu stehen. Es muss dem Bund laut Gerichtsurteil jetzt über 13 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen. Von Katja Schmidt

Kassel. Berlin muss dem Bund Schadenersatz für zu hohe Hartz-IV-Wohnkostenzuschüsse zahlen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verurteilte Berlin am Dienstag zur Zahlung von 13,143 Millionen Euro plus Zinsen. Das Bundesarbeitsministerium hatte 47 Millionen Euro plus Zinsen gefordert.

Der Streit führte mitten in die Tücken der Hartz-IV-Verwaltung: Wie viele andere Kommunen hatte der Stadtstaat 2005 Arbeitsgemeinschaften (Argen) errichtet, in denen die Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger von Sozialleistungen gemeinsam für Hartz IV zuständig sind. Eine Vorschrift der Senatsverwaltung von 2005 erlaubte es den Argen, ein Jahr lang ohne Prüfung die tatsächlichen Wohn- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger zu übernehmen. Rechtsanwalt Johannes Hellermann erläuterte, das sei ein Weg gewesen, den Aufwand zu begrenzen. Außerdem sollten sich die Arbeitslosen auf die Job- statt auf die Wohnungssuche konzentrieren können.

Die Vorschrift widersprach aber dem Sozialgesetzbuch II: Unterkunftskosten, die als unangemessen gelten, dürfen maximal sechs Monate übernommen werden. Der Bund, der sich an den Hartz-IV-Wohnzahlungen beteiligt, verlangte Schadenersatz und klagte Ende 2008 beim BSG.

In der Urteilsbegründung nannte BSG-Präsident Peter Masuch die Berliner "Jahresbestandsschutzregel" als "offen gesetzwidrig". Das Land habe "vorsätzlich und schwerwiegend" seine Pflicht verletzt, höherrangiges Recht zu beachten. Anders als der Bund nahm der 1. Senat des BSG jedoch an, dass nicht 80, sondern nur 24 Prozent der Wohnkostenzahlungen über dem Hartz-IV-Richtwert tatsächlich als Schäden einzustufen seien. Man müsse Fälle abziehen, in denen es den Betroffenen auch nach sechs Monaten nicht möglich oder zumutbar sei, ihre Wohnkosten zu senken.

Berlin sieht die Zahl der Fälle, in denen zu hohe Unterkunftskosten gezahlt wurden, noch viel niedriger. "Aus unserer Sicht waren es immer unter drei Prozent", sagte Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) der FR. Vertreter Berlins ließen durchblicken, dass auch in anderen Ländern Wohnkosten ohne Prüfung übernommen wurden - aber nur Berlin beging den Fehler, die Praxis in einer Verordnung festzuhalten.

Aktenzeichen: B 1AS 1/08 KL

Autor:  Katja Schmidt
Datum:  15 | 12 | 2009
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