Wiesbaden. Die hessische Landesregierung hat erneut alle Vorwürfe zurückgewiesen, dass sie erfolgreiche Steuerfahnder ausgebremst und abserviert habe. "Mobbing-Vorwürfe sind abwegig", teilte Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) am Montag in Wiesbaden mit. Auf fast 30 Seiten nahmen er und seine Kabinettskollegen Jörg-Uwe Hahn (FDP, Justiz) und Jürgen Banzer (CDU, Gesundheit) zu Fragen von SPD und Linken Stellung.
Anfang des Jahrzehnts waren mehrere hessische Steuerfahnder für psychisch krank erklärt und in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden. Die Betroffenen sehen darin den Versuch, große Steuerhinterzieher zu schützen.
Gutachter für die psychologischen Einschätzungen war stets der Frankfurter Psychiater Thomas H., gegen den die Staatsanwaltschaft nun wegen des Verdachts auf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse ermittelt. Der Arzt hatte bei zwei Steuerfahndern "paranoid-querulatorische Entwicklung" diagnostiziert, bei zwei anderen eine "Anpassungsstörung".
Minister Banzer nannte die Diagnosen in allen vier Fällen aufgrund der Befunde "nachvollziehbar". Deshalb habe es "für eine kritische Hinterfragung hinsichtlich der fachlichen Qualität der Gutachten" keinen Anlass gegeben. Wortgleiche Bezeichnungen seien bei gleicher Diagnose "naheliegend". Zudem habe keiner der Betroffenen Widerspruch gegen seine Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen eingelegt.
"Mobbing nach System"
Mediziner H. verfasste nach Regierungsangaben seit 2005 insgesamt 22 Gutachten für Beschäftigte der Finanzverwaltung - bei 14 stellte er Dienstunfähigkeit fest. Der SPD-Politiker Günter Rudolph kommentierte, dies sei "eine beachtliche Quote". Seit 1999 wurden in der Finanzverwaltung 322 Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, wie aus einer Statistik hervorgeht. Auffällig ist dabei eine Häufung im Jahr 2001, in dem die Zahl mit 56 Fällen doppelt so hoch ist wie im Durchschnitt in anderen Jahren.
Allein zehn Seiten widmet der Finanzminister in seiner Antwort dem Fall des Steuerfahnders Ralf Amthor, über den die FR unter dem Titel "Mobbing nach System" berichtete. Amthor hatte gegen eine schlechte Beurteilung Widerspruch eingelegt und gesagt, sein Vorgesetzter habe das Papier vor seinen Augen in den Schredder geworfen. In den Akten befindet sich das Papier nach Weimars Angaben nicht. Der Grund dafür lasse sich "nicht mehr zweifelsfrei klären".
Nach Ansicht der Regierung verstieß der Vorgesetzte nicht gegen Vorschriften. Der Sachverhalt sei zweimal - 2005 und 2008 - geprüft worden. Ergebnis: "Anlass zur Ergreifung straf- bzw. disziplinarrechtlicher Maßnahmen ergab sich danach nicht." Weimar betont, dass die Behörde Amthors Wünschen nach neuen Aufgaben oder Versetzungen entgegengekommen sei. Seine Vorgesetzten hätten "in die berufliche Entwicklung des Beamten erheblich investiert".
Erneut wandte sich der Finanzminister gegen den Verdacht, seine Amtsverfügung von 2001 habe zum Ziel gehabt, nur noch Auslandstransfers von mindestens 500.000 Mark (etwa 250.000 Euro) zu verfolgen. Dies hatten ihm die Steuerfahnder vorgeworfen. Weimar betont, es sei nur um einige Fälle "in einer späten Phase der bereits weit fortgeschrittenen Ermittlungen zur Vermeidung der Verjährung von Steuerforderungen" gegangen. Auch da sei "weder auf eine Steuerfestsetzung noch auf eine strafrechtliche Bearbeitung" verzichtet worden.
Zugleich widersprach der Finanzminister dem Vorwurf, sein Sprecher habe gesagt, die geschassten Fahnder litten unter "Verfolgungswahn". Das hatte das Handelsblatt geschrieben - worauf zwei der früheren Fahnder Anzeige erstatteten.
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