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Runder Tisch: Hilfe für ehemalige Heimkinder

Eine Stiftung soll misshandelte Heimkinder aus den frühen Jahren der alten Bundesrepublik entschädigen. Wie das Stiftungsvermögen zusammenkommen soll, ist allerdings noch umstritten.

Berlin –  

Eine Stiftung soll misshandelte Heimkinder aus den frühen Jahren der alten Bundesrepublik entschädigen. Das schlägt der Runde Tisch Heimerziehung vor, der zwei Jahre lang das Schicksal ehemaliger Heimkinder in den 50er und 60er Jahren aufgearbeitet hat und heute ein letztes Mal tagt. Wie das Stiftungsvermögen zusammenkommen soll, ist allerdings noch umstritten.

Wenn es nach dem Willen der Grünen-Politikerin Antje Vollmer, Moderatorin des Runden Tischs, geht, wird es keine pauschale Entschädigung der Opfer geben. Gleichwohl sollen aber die Ex-Heimkinder nicht leer ausgehen. Es gehörte zum Auftrag des Gremiums, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. Ausdrücklich hatte der Petitionsausschuss des Bundestages von einer Entschädigung der Opfer gesprochen, als er im Dezember 2008 anregte, den Runden Tisch einzusetzen.

Dazu hat das Gremium nun folgendes Konzept entwickelt: Es schlägt dem Bundestag die Einrichtung zweier Fonds vor, aus deren Mitteln den Opfern möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden soll. Den Abschlussbericht des Runden Tischs wird Vollmer am Montag gemeinsam mit Vertretern des Bundes, der Länder und den überwiegend kirchlichen Trägern der Heime vorstellen.

„Vorgesehen ist die Einrichtung einer bundesweiten Stiftung mit regionalen Anlaufstellen, an die sich die Betroffenen wenden können. Bund, Länder und die Kirchen sollen jeweils ein Drittel des Stiftungsvermögens stellen“, sagt Vollmer. So weit die Theorie. Allein, wie viel die Beteiligten in das Stiftungsvermögen einbringen werden, ist ungeklärt. Während das Stiftungsmodell offenbar bei allen Beteiligten Zustimmung findet, sind sich die unionsregierten Länder nur in einem einig: Ihr Beitrag sollte möglichst gering sein.

Der Freistaat Bayern argumentiert, es habe auf seinem Territorium keine Heime gegeben, in denen Kinder gequält oder zur Arbeit gezwungen wurden. Dass bayerische Kinder in Heime überall in der Bundesrepublik verschickt wurden, fällt nach dieser Logik in den Verantwortungsbereich der Bundesländer, in denen sich die Heime befanden. Aber auch andere Bundesländer wie etwa Niedersachsen blockieren eine einvernehmliche Lösung.

Dass 16 Länderparlamente der Regelung zustimmen müssen, ist denn auch der Pferdefuß des Stiftungsmodells. Vollmer hingegen betont die Vorteile. „Kompliziert“ sei die Konstruktion keineswegs. Eingerichtet werden solle ein Fonds unter anderem für Traumatisierte, aus dem Therapiekosten bezahlt würden. Der andere sei für Betroffene gedacht, denen Rentenansprüche dadurch verloren gingen, dass die Heime für die von ihnen geleistete Arbeit keine Rentenbeiträge entrichteten.

Für die Opfer kann das Stiftungsmodell, das sich am Vorbild der Entschädigung von Zwangsarbeitern orientiert, vorteilhaft sein, denn viele wären berechtigt, aus beiden Fonds eine Entschädigung zu beziehen. Am Runden Tisch Missbrauch unter Federführung der Ministerien für Familie, Bildung und Justiz soll außerdem noch über Entschädigungen für Opfer sexuellen Missbrauchs entschieden werden. Auch hier wären die Heimkinder anspruchsberechtigt.

Das gilt etwa für Wolfgang Focke, dessen Heimkind-Karriere im Alter von drei Jahren begann und erst mit der Volljährigkeit endete. Ihm widerfuhr alles Unrecht, das eine Heimunterbringung in den späten 50er und 60er Jahren zu bieten hatte. Heute ist Focke 64 und will eine Entschädigung, mit der er die karge Rente aufbessern könnte. Das Stiftungsmodell findet er akzeptabel. Entscheidend sei aber, wie viel die Beteiligten zu zahlen bereit seien. „Wenn am Ende nichts drin ist im Fonds, ist niemandem geholfen“, sagt Focke.

DDR-Heimkinder werden übrigens nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnehmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG) entschädigt.

Autor:  Katja Tichomirowa
Datum:  9 | 12 | 2010
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