Es klingt wie eine Floskel, was Jean-Paul Costa zum Jubiläum fordert: Die 47 Mitgliedsländer des Europarats sollten sich "entschieden für einen internationalen Schutz der Menschenrechte engagieren". Hinter dem Appell des französischen Präsidenten des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs steht indes eine ernsthafte Sorge: Die höchste juristische Instanz ertrinkt in einer Flut von Klagen. 80 000 unerledigte Beschwerden waren Anfang 2008 noch anhängig. Unermüdlich, bislang freilich erfolglos verlangen Costa und seine 46 Kollegen eine spürbare Aufstockung ihres Jahresetats von 50 Millionen Euro.
Der 1959 gegründete Gerichtshof arbeitet seit zehn Jahren als professionelles Vollgericht. Den Run auf Straßburg kann man als Beleg werten, dass die Beschwerdeführer die Durchsetzung ihrer Grundrechte gegen heimische Regierungen, Justizbehörden und Administrationen erwarten können. Immerhin 90 Prozent der Urteile gehen zugunsten der Beschwerdeführer aus.
Auf der Habenseite darf die Türkei verbucht werden. Zahlreiche Verurteilungen Ankaras wegen Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit, wegen Misshandlungen und Folter in Gefängnissen oder wegen der Zerstörung von Privathäusern bei Feldzügen gegen kurdische Aufständische haben den inneren Reformprozess vorangebracht, auch wenn längst nicht alle Probleme gelöst sind.
Anders sieht es in Russland aus. Während Wladimir Putins Regentschaft geißelten die Richter mehrfach Verstöße gegen die Pressefreiheit, unerträgliche Zustände in Knästen und Menschenrechtsverletzungen. Zwar zahlt der Kreml Entschädigungen, Zeichen Verbesserungen sind indes nicht zu erkennen. Ja, aus Verärgerung über die Urteile blockiert Moskau eine Organisationsreform des Gerichts, die auf eine schnellere Bearbeitung der Klagen zielt.
Nichts bewirkt haben die Richter in Italien, wo die Justiz so langsam wie eh und je arbeitet.
Zensur-Entscheide umstritten
Zwiespältig muten die Entscheidungen zur Medienfreiheit an. In vielen Ländern versteckt sich hinter der Maßregelung nichts anderes als Zensur. Recht häufig dürfen sich Journalisten beim Widerstand gegen solche Gängeleien freuen. Jedoch hat der Gerichtshof die Pressefreiheit auch eingeschränkt. Heikel über den Einzelfall hinaus ist etwa ein Erfolg Jean-Marie Le Pens einzustufen. Der Rechtsaußen erhielt eine Entschädigung zugesprochen, weil er in einem Buch für zwei von militanten Rechten begangene Morde mitverantwortlich gemacht wurde: Die Richter dekretierten, dass bei Werturteilen ein "Minimum an Mäßigung und Anstand" gewahrt sein müsse.
Hierzulande richtig Politik gemacht hat Costas Kollegium jüngst mit der Abweisung der Klage der Preußischen Treuhand, die eine Rückgabe einst deutscher Besitztümer durchsetzen wollte, die nach dem Krieg in Polen enteignet worden waren: Dieser Streit kann die deutsch-polnischen Beziehungen fortan nicht mehr belasten.
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