Die allgemeine Grundlage für den Hartz-IV-Regelsatz ist die sogenannte Einkommens- und Verbraucherstatistik. Sie wird alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt ermittelt. 2008 wurde eine Stichprobe erhoben; sie ist aber noch nicht ausgewertet. Die Regelsätze basieren auf der letzten verwertbaren Stichprobe von 2003.
Kinder-Regelsätze werden nicht nach dem wirklichen Bedarf von Kindern ermittelt. Vielmehr gilt: Kinder unter 6 Jahren erhalten 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen (also 215 statt 359 Euro im Monat), 6- bis 13-Jährige bekommen 70 Prozent (251 Euro) und über 14-Jährige 80 Prozent (287 Euro).
Bezugsrahmen: Die Regelsätze für Kinder orientieren sich nicht an den Ausgaben von Familien, sondern an dem, was ein Ein-Personen-Haushalt pro Monat verbraucht. In den unteren Einkommensgruppen sind das vor allem Haushalte von Alten und Studenten. Aber: Diese können ihre Winterschuhe mindestens zwei Winter tragen und kaufen auch kein Spielzeug.
Anpassung: Die Regelsätze werden alle fünf Jahre gemäß der neuesten Einkommens- und Verbraucherstatistik angepasst. Dazwischen steigen sie jährlich - gekoppelt an die Rentenentwicklung. Da es in den vergangenen Jahren für Rentner Null-Runden gab, hatten auch die Hilfeempfänger das Nachsehen. Am 1. Juli 2009 gab es zuletzt eine Erhöhung: Der Regelsatz für einen Erwachsenen stieg von 351 Euro auf 359 Euro im Monat. Zusätzlich zahlt der Staat die Kosten für die Unterkunft.
Beispiele: Der aktuelle Regelsatz sieht pro Monat etwa vor:
- für Bildung: 0,00 Euro - Nahrung, Getränke, Tabak: 132,48 Euro (Erwachsene), 92,63 Euro (6- bis 13-jährige Kinder) - Fahrkarten in Bus und Bahn: 11,49 Euro (Erwachsene), 8,03 Euro (Kinder) - Spielwaren und Hobbys: 1,32 Euro (Erwachsene), 0,92 Euro (Kinder) - für Bücher und Broschüren: 5,69 Euro (Erwachsene), 3,98 Euro (Kinder) - für Körperpflege: 3,16 Euro (Erwachsene), 2,21 Euro (Kinder) ber/sru
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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