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Hinterziehung: Protest gegen Steuerabkommen mit der Schweiz

Fahnder dürfen nach dem Abkommen mit der Schweiz Hinterziehung nicht mehr verfolgen. Kritiker fühlen sich bestätigt - und finden viele Schlupflöcher für Steuersünder.

Dem deutschen Staat bringe das Steuerabkommen zu wenig ein, klagt der Demonstrant vor dem Finanzministerium in Berlin
Dem deutschen Staat bringe das Steuerabkommen zu wenig ein, klagt der Demonstrant vor dem Finanzministerium in Berlin
Foto: dapd
Berlin –  

44 Seiten umfasst das Abkommen, 43 Artikel regeln die Details. Bis zuletzt wurde das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz geheim gehalten, bekannt waren lediglich Eckpunkte. Nun ist der gesamte Vertrag veröffentlicht und die Kritiker sehen sich bestätigt. Mehr noch: Sie haben viele Schlupflöcher entdeckt. „Der Schweiz ist ein großer Coup gelungen“, so das Fazit von Detlev von Larcher vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.

In einer ersten Analyse des Vertragstextes haben die Steuerexperten herausgefunden, dass Steuerhinterzieher auch weiterhin ihr Geld vor dem deutschen Fiskus verstecken können und so der vereinbarten einmaligen Abschlagszahlung und der künftigen Abgeltungssteuer entgehen können. So erfasse das Abkommen bestimmte Liechtensteiner Stiftungen mit Konten in der Schweiz nicht, die gerade von Steuerbetrügern häufig genutzt werden. Auch deutsche Ermittler sehen dieses Problem. „Durch die Nichterfassung von Stiftungen und Trusts wurde ein Riesenschlupfloch in das Abkommen geschmuggelt“, kritisierte Steuerfahnder Reinhard Kilmer, der mit der Steuerfahndung Bochum Hunderte Verfahren gegen große Steuerhinterzieher ermittelt hat, die ihre Millionen in der Schweiz und in Liechtenstein versteckt hatten.

Neue Steuerregeln

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich nach monatelangem Hin und Her am Mittwochabend auf neue Steuer-Regelungen. Gestrichen wurde der Plan, die Steuererklärung nur alle zwei Jahre abzugeben. Die Maßnahmen sollen die Steuerzahler teils ab 2012, teils schon im laufenden Jahr um etwa 590 Millionen Euro entlasten:
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Beruflich bedingte Ausgaben - die sogenannten Werbungskosten - sollen von 920 Euro auf 1 000 Euro steigen. Für 2011 soll dies für das komplette Jahr mit der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden, haushaltstechnisch aber erst 2012 wirksam werden.
Kinderbetreuung: Bisher waren Kinderbetreuungskosten entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben - je nachdem, ob beide Elternteile arbeiten gingen. Künftig sollen die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben sein, komplizierte Nachweise entfallen. Die „Anlage Kind“ der Steuererklärung soll um eine Seite kürzer werden.
Kindergeld: Eltern mit erwachsenen Kindern in Schul- oder Berufsausbildung sollen ab 2012 Kindergeld - oder die entsprechenden Freibeträge - unabhängig vom Einkommen der Kinder erhalten. Bisher wird das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind mehr als 8 004 Euro im Jahr verdient.
Pendlerpauschale: Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig soll der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belegesammeln entfallen.
Veranlagungsarten: Bisher können sich Ehepaare auf sieben verschiedene Arten zur Steuer veranlagen lassen. Künftig soll es nur noch vier Varianten geben.

„Die Umwandlung eines Personenkontos in eine Stiftung erfolgt in wenigen Minuten, die entsprechenden Formulare liegen in einer Schweizer Bank immer griffbereit in den Schublade“, berichtet er. Besonders erbost sind die Ermittler darüber, dass ihnen durch den Vertrag die Hände gebunden werden. Erlangt das Abkommen Gültigkeit, dürfen deutsche Strafverfolgungsbehörden ab der Unterzeichnung (21. September) keine Ermittlungen oder Prozesse mehr im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung in der Schweiz einleiten. Selbst die Fortführung eines Verfahrens ist nur zulässig, wenn die betroffenen Personen bereits von den Ermittlungen unterrichtet waren.

Die von den Ländern erworbenen CD mit Steuerdaten werden durch eine Amnestieklausel im Artikel 17 für die Steuerfahndung weitgehend unbrauchbar. „Man legt die Ermittler an die Kette“, so Kilmer. Die bereits angekauften Daten dürften nicht mehr ausgewertet werden: „Das können die Steuerfahnder jetzt in den Schredder werfen.“ Für Kilmer ist das Abkommen daher ein „unhaltbarer Verfassungsbruch.“

Rechtlich bedenklich

Das sehen auch Steuer- und Verfassungsrechtler so. „Ich halte das Abkommen für eine verfassungsrechtlich bedenkliche Privilegierung einer Gruppe zum Teil sehr vermögender Personen, die ihr Kapital in der Schweiz angelegt haben“, sagte Joachim Englisch, Professor für Steuerrecht an der Universität Münster. Während andere Personengruppen wegen Steuerdelikten weiter strafrechtlich verfolgt würden, werde für eine „relativ willkürlich abgegrenzte Gruppe“ die Strafverfolgung ausgesetzt. „Man hat faktisch eine punktuelle Steueramnestie für eine ganz kleine Gruppe gemacht“, so Englisch. „Das ist wahrscheinlich materiell verfassungswidrig und könnte womöglich einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten.“

Auch Finanzexperten der SPD haben das Abkommen studiert und sehen sich in ihrer Kritik bestätigt. „Nach einer ersten Durchsicht des Textes sind unseren vielen Bedenken nicht ausgeräumt“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion , Nicolette Kressl, der Frankfurter Rundschau. Sie bekräftigte, dass SPD zusammen mit den anderen Oppositionsparteien eine öffentliche Expertenanhörung im Parlament durchsetzen werde.

Die Sozialdemokraten können das Abkommen stoppen, da auch der Bundesrat dem Vertrag zustimmen muss. In der Länderkammer haben Union und FDP jedoch keine eigene Mehrheit. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD), Koordinator der SPD-Ressortchefs, hatte bereits vergangene Woche angekündigt, dass die SPD-Länder den Vertrag blockieren werden. Sein nordrhein-westfälischer Amtskollege Norbert Walter-Borjans (SPD) bekräftigte diese Haltung: „Die Regelungen sind ein Affront gegen ehrliche Steuerzahler und widersprechen jedem Gerechtigkeitsempfinden“, sagte er. „Straftäter kommen mit den vereinbarten Regelungen viel zu billig davon.“ Hinzu komme, dass die Schweizer Banken die zu zahlenden Steuern überwachen sollten. „Damit werden an vielen Stellen Mittäter bei Steuerhinterziehung von gestern zu Kontrolleuren bei der Steuerzahlung von morgen“, sagte Walter-Borjans. „Dieses Abkommen darf nicht ohne Nachbesserungen durchgewunken werden, dafür werde mich im Bundesrat einsetzen.“

Dass die Schweizer genau wissen, welche Vorteile ihnen das Abkommen mit Deutschland bringt, zeigt ein Video der Schweizer Bankiervereinigung. Darin werden für Bankkunden die wichtigsten Vereinbarungen erklärt. Am Schluss des Filmes heißt es dann: „In Zukunft profitieren die Kunden noch besser von den Werten des Schweizer Finanzplatzes.“

Autor:  Timot Szent-Ivanyiund Matthias Thieme
Datum:  23 | 9 | 2011
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