Kommt er oder kommt er nicht? Diese Frage diskutierten die zahlreich vertretenen Fernsehteams am lebhaftesten. Würde Richard Williamson vor laufenden Kameras erneut, wie im November 2008 im Gespräch mit dem schwedischen Fernsehen, die Existenz von Gaskammern in nationalsozialistischen Konzentrationslagern leugnen und erklären, es könne schon sein, dass 300.000 oder 400.000 Juden in KZ zu Tode gekommen seien, aber nicht durch Zyklon B?
Nichts davon: kein Williamson, kein Statement von ihm.
Der britische Traditionalisten-Bischof war in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Schon damals hatte er bei der Verhandlung gefehlt und tut es wieder im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Regensburg. Er zog es offenbar vor, in seinem Domizil im vornehmen Londoner Bezirk Wimbledon zu bleiben – von seiner Einstellung ist der Holocaust-Leugner aber keinen Deut abgewichen. Und das ist immer noch das Thema im Saal 104 des Landgerichts.
Während sich die juristische Auseinandersetzung am ersten Prozesstag vor allem um medienrechtliche Fragen dreht – die Verantwortung des schwedischen Senders für die Verbreitung des Williamson-Interviews im Internet – , sorgt der als Zeuge geladene Anwalt der erzkonservativen Pius-Bruderschaft mit seinem ausgesprochen unterhaltsamen Auftritt dafür, den abwesenden Angeklagten als im Grunde kleines Licht innerhalb der Traditionalisten-Bewegung hinzustellen.
Richard Williamson wurde am 8. März 1940 in London geboren. Er studierte an der Universität Cambridge und arbeitete als Lehrer.
Der Anglikaner konvertierte zum Katholizismus und trat im Oktober 1972 ins Priesterseminar von Econe ein. 1976 wurde er zum Priester geweiht.
Zum Weihbischof wurde Williamson am 30. Juni 1988 von Erzbischof Marcel Lefebvre geweiht – gemeinsam mit drei weiteren Priestern der erzkonservativen Piusbruderschaft. Das geschah gegen den Widerstand des Vatikans. Alle fünf Kirchenmänner wurden vom Vatikan daraufhin exkommuniziert.
Das Interview, in dem er den Holocaust leugnete, gab Williamson 2008 einem schwedischen Fernsehteam.
Papst Benedikt XVI. nahm im Januar 2009 die Exkommunikation von Williamson zurück. Der Papst geriet daraufhin unter Druck, weil fast zeitgleich das Holocaust-Interview bekanntwurde.
Die argentinische Regierung verlangte im Februar 2009 die Ausreise von Williamson. Er hatte in dem lateinamerikanischen Land ein Priesterseminar der Piusbruderschaft geleitet. Die Bruderschaft enthob ihn seiner Ämter. Er lebt seither in London. (dapd)
Als Williamson in dem TV-Gespräch seine entlarvenden Bemerkungen zur Judenvernichtung machte, habe er nicht ahnen können, sagt der Dresdner Rechtsanwalt Maximilian Krah, welchen Bekanntheitsgrad er später durch die Aufhebung der Exkommunikation durch den Papst erlangen sollte. „Er hat nicht erkannt, dass das eine große Nummer wird.“
Heute sei der Bischof innerhalb der Bruderschaft isoliert. Seit ihm als Folge auf die weltweite Empörung über seine Holocaust-Äußerungen die Leitung eines Seminars in Argentinien entzogen wurde, besitze er „keine förmliche Autorität“ mehr, sagt Krah. „Er ist Privatmann, er ist nicht mal mehr Kaplan. Er ist gar nichts mehr.“ Im Grunde sei Williamson, erklärt Krah zur allgemeinen Erheiterung, „eine Art Freiberufler“.
Ob Williamson Zuwendungen von der Bruderschaft erhalte, fragt die Vorsitzende Richterin. Ein Taschengeld, aber das liege „weit unter den Hartz-IV-Sätzen“. Vermutlich werde Williamson von Freunden und Gönnern unterstützt, aber das könne er, Krah, nicht mit Bestimmtheit sagen.
Über zumindest verbale Unterstützung aus der deutschen Rechten, in der sich alte und neue Nazis tummeln, braucht sich Williamson dagegen nicht zu beklagen. In einschlägigen Foren lässt sich der widerspenstige Brite mit Durchhalteparolen den Rücken stärken und wird wegen seines „Mutes“ als der moderne „Richard Löwenherz“ gefeiert.
Je mehr der Unmut unter seinen frommen Mit-Rebellen über ihn wächst – sie hatten sich gleich nach Bekanntwerden des Interviews von Williamsons Antisemitismus distanziert –, desto mehr wird der Auschwitz-Leugner offenbar zum Idol reaktionärer und rechtsradikaler Kreise außerhalb der Kirche, die ihn als „Heldenbischof“ titulieren. Sie sähen es vermutlich gern, wenn es auch in zweiter Instanz zu einer Verurteilung käme und es einen Märtyrer mit Mitra zu bejubeln gäbe.
Auch im Zeugenstand fühlt sich der Anwalt zur Verteidigung berufen und Williamsons Verteidiger Edgar und Benjamin Weiler können zufrieden nicken. Krah schildert Williamson als „bunten Vogel, der mit seiner Exzentrik spielt“. Obwohl er „regelmäßig im Internet unterwegs“ sei und einen eigenen Blog betreue, sei ihm nicht bewusst gewesen, dass TV-Sender ihre Beiträge regelmäßig ins Internet stellten. Eine Steilvorlage für die Verteidigung.
Nicht zu erscheinen, sei ganz allein die Entscheidung seines Mandanten, sagt Anwalt Edgar Weiler in einer Verhandlungspause. Insgeheim wird er aufgeatmet haben, denn Williamson macht es seinen Rechtsbeiständen nie leicht. Drei Anwaltswechsel hat es in diesem Verfahren bereits gegeben; Weilers Vorgänger legte sein Mandat nieder, weil der Bischof sich von seiner Holocaust-Leugnung nicht distanzieren wollte. Derlei inhaltliche Fragen spielen im Berufungsprozess allenfalls am Rande eine Rolle.
Die Strategie der Verteidigung zielt darauf, die „Tatherschaft“ allein dem schwedischen Fernsehen anzulasten. Mit Williamson sei ein Interview über religiöse Themen vereinbart gewesen, durch „themenfremde Fangfragen“ sei er jedoch getäuscht worden und habe sich zu der „sattsam bekannten unsäglichen Stellungnahme hinreißen lassen“.
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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