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Kriminalitätsbekämpfung: Im Clinch wegen Vorratsdatenspeicherung

Das BKA habe überzeugend dargelegt, dass es bei der Kriminalitätsbekämpfung derzeit „erhebliche Schutzlücken“ gebe, sagt der Innenminister. Einen Vorschlag der FDP bügelt de Maizière glatt ab. Zu der Veranstaltung des BKA waren nur ausgewählte Medien eingeladen.

Protest gegen Vorratsdatenspeicherung
Protest der Piratenpartei gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im März.
Foto: ddp
Berlin –  

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) dringt auf die schnelle gesetzliche Neuregelung zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe überzeugend dargelegt, dass es bei der Kriminalitätsbekämpfung derzeit „erhebliche Schutzlücken“ gebe, sagte der Minister am Freitag in Berlin.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzliche deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im vergangenen März gekippt. Zuständig für die Neuregelung ist Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die aber keinen Grund zur Eile sieht.

De Maizière erklärte, der Bürger habe einen Anspruch darauf, dass schwere Straftaten aufgeklärt und bestenfalls auch Gewaltverbrechen verhindert werden könnten. „Aus einer Vielzahl von Fällen hat das BKA feststellen müssen, dass ohne die Telefon- und Internet- Verbindungsdaten schwerste Verbrechen unaufgeklärt geblieben sind und Tatverdächtige nicht ermittelt werden konnten“, sagte er. Seit dem Urteil vom März dürfen Telefon- und Internetdaten nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden.

Das Justizministerium hatte wiederholt erklärt, man wolle erst abwarten, was mit der EU-Richtlinie geschehe, nach der die Daten gespeichert werden müssen. De Maizière sagte, Deutschland sei nach wie vor verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen. „Schon allein deshalb ist eine schnelle Neuregelung geboten“, sagte er.

Er verwarf das von der FDP ins Gespräch gebrachte „Quick Freeze“- Verfahren. Es sei keine sinnvolle Alternative, weil Telekommunikationsanbieter bei Flatrate-Verträgen keine Verbindungsdaten mehr speichern müssten. Bei „Quick Freeze“ werden Verbindungsdaten, die die Anbieter ohnehin zu eigenen Zwecken wie zur Abrechnung aufbewahren, „eingefroren“ und zur Auswertung „aufgetaut“, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. De Maizière meinte dazu: „Wo nichts gespeichert wurde, kann auch nichts „eingefroren“ werden.“ (dpa)

Datum:  8 | 10 | 2010
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