Die schwarz-gelben Innenpolitiker wollen den frisch errungenen Koalitionsfrieden nicht unnötig gefährden. Deshalb haben Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und die Fachpolitiker der Fraktionen nach einem gemeinsamen Treffen am Montagabend Stillschweigen vereinbart.
Tatsächlich war die Atmosphäre des Treffens in einem Sitzungssaal des Bundestags gar nicht so freundlich. Die FDP fühlt sich düpiert, weil die Union nicht nur zahlreiche befristete Sicherheitsgesetze verlängern will, sondern auch auf Wunsch von de Maizière den Fahndern und Geheimdiensten weitere Kompetenz zubilligen möchte. Im Kern geht es darum:
Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ): Die Fahnder sollen die Erlaubnis erhalten, mit richterlichem Beschluss eine Software auf einen Rechner zu spielen, um Internet-Telefongespräche mitschneiden zu können. De Maizière sieht darin keine neue Befugnis, sondern lediglich eine Anpassung der Gesetze an die moderne Technik. Schließlich dürfen Telefone bereits seit Jahrzehnten abgehört werden.
Telefongespräche via Internet werden aber verschlüsselt übertragen − und können deshalb nicht wie gewohnt mitgehört werden. Deshalb wollen die Fahnder an der Quelle zugreifen, an den Mikrofonen des PCs. Damit liegt der Minister im internationalen Trend: Auch die US-Administration plant ein Gesetz, dass Internet-Dienstleister zwingt, den Sicherheitsbehörden unverschlüsselte Kommunikationsdaten zugänglich zu machen.
In Deutschland hatte die FDP die Quellen-TKÜ bislang stets mit dem Hinweis abgelehnt, dass nicht auszuschließen sei, dass mit der eingesetzten Software der komplette Rechner eines Verdächtigen ausgespäht werde.
Online-Durchsuchung: Künftig sollen Daten, die beim heimlichen Ausspähen des Rechners eines Verdächtigen den Ermittlern in die Hände fallen, nicht nur zur Verhinderung von Straftaten, sondern auch zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Die bisherige Gesetzeslage schließt dies ausdrücklich aus.
Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und seine Ländervertretungen sollen sowohl die TKÜ anwenden als auch Konto-Stammdaten Verdächtiger abfragen dürfen. Sie wären also berechtigt, die Nummern, Geldbewegungen und Zugriffsberechtigten eines Kontos in Erfahrung bringen. Bisher dürfen das nur die Strafverfolgungsbehörden.
Terrorismus-Paragraf: Die Bildung einer terroristischen Vereinigung (Paragraf 129a und b Strafgesetzbuch) soll sich künftig auch auf Straftaten beziehen, die im Ausland verübt werden. Überdies soll die Sympathiewerbung wieder strafbar werden, dass heißt, die Werbung für eine terroristische Vereinigung wäre justiziabel. Bei Straftaten mit terroristischer Absicht soll die Mindeststrafe erhöht werden.
Telefon-Verkehrsdaten: Nicht mehr befristet sein soll künftig die Befugnis der Sicherheitsbehörden, bei den Telekommunikationsanbietern die sogenannten Verkehrsdaten von Verdächtigen zu erfragen. Sie geben an, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat − und von welchem Standort aus. Diese Regelung gibt es bereits seit 2002 und sie war, wie viele weitere Befugnisse, Teil der Sicherheitsgesetze, die der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) durchgesetzt hatte. Teile der „Otto-Kataloge“ I und II waren auf fünf Jahre befristet worden. 2007 wurde diese Frist um fünf Jahre verlängert bis zum 10. Januar 2012.
Vorratsdatenspeicherung: Die überfällige Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist zwar nicht Teil des aktuellen Forderungskatalogs der Union. Zwischen Justiz- und Innenministerium laufen im Augenblick aber intensive Verhandlungen darüber, wie es gelingen kann, die EU-Richtlinie verfassungsgemäß in Deutschland umzusetzen. Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich im Februar in Karlsruhe mit einer Klage gegen die bisherige verdachtsunabhängige Speicherung der Telefonverkehrsdaten durchgesetzt. Die FDP-Ministerin muss nun einen grundgesetzkonformen Entwurf vorlegen, will sie nicht Gefahr laufen, sich eine Klage der EU wegen Untätigkeit einzufangen.
Bankdaten: Der Innenminister will die in den Anti-Terror-Gesetzen vorgesehene Abfrage bei Banken über Konten, Inhaber und Geldbewegungen nicht nur entfristen, sondern den Sicherheitsbehörden zusätzlich das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Bankschließfächern geben. Auf europäischer Ebene gibt der in Brüssel ansässige Dienstleister Swift unter bestimmten Bedingungen Daten an die USA weiter. Laut Washington Post plant die US-Regierung aber bereits darüber hinausgehende Regeln: Banken sollen gezwungen werden, Informationen über sämtliche grenzüberschreitenden Transaktionen zu übermitteln.
Fluggastdaten: Ärger innerhalb der schwarz-gelben Koalition ist auch programmiert bei der Frage, wie die Regierung sich auf europäischer Ebene zum Umgang mit Fluggastdaten stellt. Die EU hat bereits umstrittene Abkommen mit den USA, Kanada und Australien über deren Weitergabe geschlossen. Für die künftige Regelung auch innerhalb der EU gab die Kommission vergangene Woche ein Eckpunkte-Papier heraus.
Es legt zwar einige vage Einschränkungen fest, geht aber insgesamt davon aus, dass solche Daten zunehmend für Prävention und Strafverfolgung verwendet werden. Immerhin sollen Daten, aus denen ethnische Herkunft oder religiöse Überzeugungen hervorgehen, sowie Informationen über Gesundheit oder Sexualleben „nur unter außergewöhnlichen Umständen verwendet werden“ können. An die USA werden bisher auch Informationen etwa über Behinderungen oder Speisewünsche, auch religiös begründete, übermittelt.
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
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