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Integration: "Mit der Keule" zum Deutschkurs

Wer seiner Pflicht zum Erlernen der deutschen Sprache nicht nachkommt, gehört bestraft, meint Unionsfraktionsvize Bosbach - und stößt auf Widerspruch. Von Markus Decker

Wer nicht hören will, soll   fühlen, sagt Unionsfraktionsvize Bosbach.
Wer nicht hören will, soll fühlen, sagt Unionsfraktionsvize Bosbach.
Foto: dpa

Berlin. Jeder dritte Migrant, den die deutschen Behörden im Jahr 2008 zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet haben, ist dieser Pflicht nicht nachgekommen. Dies ergibt sich aus Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die dem Kölner Stadt-Anzeiger vorliegen.

Eine Sprecherin des Amtes erklärte dazu, etwa 23 Prozent aller Verpflichteten hätten sich 2008 nicht bei einem Kursträger angemeldet und einen Kurs begonnen. Hinzu kämen diejenigen, die einen Kurs abgebrochen hätten. Das seien noch einmal zehn Prozent.

Seit 2005 wurde 727.893 Zuwanderern das Recht zugesprochen, an Integrationskursen teilzunehmen. Dieses Recht haben alle Neuzuwanderer. 206.122 Personen wurden seit 2005 verpflichtet. Eine Pflicht besteht nach Angaben des Bundesinnenministeriums für jene Ausländer, die sich nicht auf einfache Art verständigen können oder im Rahmen des Familiennachzugs hierher kommen.

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU), der eine Debatte über Sanktionen für Kursverweigerer angestoßen hat, sieht sich durch die aktuellen Zahlen bestätigt. "Knapp ein Drittel der Betroffenen kommt ihrer Pflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nach", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. "Diese hohe Zahl zeigt mir, dass die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten offensichtlich nicht konsequent ausgeschöpft werden." Verantwortung dafür trage unter anderem die SPD, so Bosbach. Denn die Sozialdemokraten hätten in den Verhandlungen über das Zuwanderungsrecht nicht gewollt, dass bei schuldhafter Integrationsverweigerung zwingend ausländerrechtliche Konsequenzen gezogen würden.

Bosbach wies überdies die Behauptung von Grünen-Chef Cem Özdemir zurück, demzufolge der Bund die Mittel für Integrationskurse stark gekürzt habe. Die Mittel seien vielmehr gestiegen.

Sanktionen für Kursverweigerer gibt es bereits: So kann etwa das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert werden. Wie oft Sanktionen tatsächlich verhängt werden, ist unklar.

Dazu sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), "in der Regel" würden Sozialleistungen gekürzt, wenn Migranten, die Transferleistung erhielten, keinen Sprachkurs absolvierten. "Was Herr Bosbach fordert, ist geltendes Recht."

Auch der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, betonte die geltende Rechtslage. "Ich weiß nicht, was er noch will", sagte er mit Blick auf Bosbach. Besser als "die Menschen mit der Keule zum Deutschkurs zu zwingen" sei es, Anreizmodelle zu schaffen. So sollten Absolventen eines Integrationskurses schneller eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. (mit kna)

Autor:  Markus Decker
Datum:  14 | 10 | 2009
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