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Internationaler Gerichtshof entscheidet: Immunität für Deutschland bei Nazi-Kriegsverbrechen

Deutschland kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus verklagt werden. Dies teilte der Internationale Gerichtshof in Den Haag mit.

Sitzung des internationalen Gerichtshof in Den Haag (Archivbild).
Sitzung des internationalen Gerichtshof in Den Haag (Archivbild).
Den Haag –  

Deutschland kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus verklagt werden. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag gab der Bundesrepublik am Freitag Recht und entschied, dass Deutschlands Souveränität durch solche Urteile infrage gestellt würde. Mit zwölf zu drei Stimmen bekräftigten die 15 Richter des IGH, dass ein Fall vor einem italienischen Gericht die seit langem bestehende und international anerkannte Immunität Deutschlands gegen Klagen vor nationalen Gerichten verletze.

Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Italiens aus dem Jahr 2008, in dem das Gericht einem italienischen Arbeiter das Recht auf eine Entschädigung zugesprochen hatte. Er war 1944 nach Deutschland verschleppt worden und musste Zwangsarbeit in einer Rüstungsfabrik leisten. Deutschland hatte Italien vorgeworfen, mit dem Urteil gegen internationales Recht verstoßen zu haben und die Umsetzung der Entschädigungszahlungen nach dem Zweiten Weltkrieg infrage zu stellen.

Das Gericht schloss sich der deutschen Argumentation an: „Das Vorgehen italienischer Gerichte, Deutschland die Immunität zu verweigern ... stellt einen Bruch der Verpflichtung des italienischen Staates gegenüber Deutschland dar“, sagte IGH-Präsident Hisashi Owada. Urteil des IGH sind endgültig und für alle Staaten bindend.

Deutschland warnte vor Klageflut

Im vergangenen September hatte die Völkerrechtsberaterin der Bundesregierung, Susanne Wasum-Rainer, vor dem IGH erklärt, internationale Gesetze und Friedensverträge würden gefährdet, wenn nationale Gerichte diese aufheben dürften. Dies würde zu „rechtlichem Chaos“ führen, und einer weltweiten Klagewelle von Einzelpersonen Tür und Tor öffnen.
Italien hatte seinerseits argumentiert, dass die Immunität bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht angewendet werden können, wenn diese von den Streitkräften eines Landes im Staatsgebiet eines anderen verübt werden.

Italien „nicht enttäuscht“

Der Vertreter Italiens in dem Fall, Paolo Pucci di Benisichi, erklärte, der Spruch der Richter helfe, die Grenzen der Staatenimmunität deutlich zu machen. „Wir sind nicht enttäuscht“, sagte er. „Aber natürlich hätte ich lieber ein Urteil gehabt, das näher an unserer Verteidigung gelegen hätte.“
Rom hätte den Fall wahrscheinlich gar nicht ins Rollen gebracht, wenn nicht Italiener, die während des Weltkriegs von Deutschland interniert wurden, von Entschädigungszahlungen ausgenommen wären, sagte di Benisichi weiter. Der IGH betonte in seinem Urteil vom Freitag, er sei überrascht und bedauere, dass Deutschland solche Opfer ausschließe.

Nach dem Urteil des italienischen Gerichts 2008 waren auch aus Griechenland ähnliche Forderungen gegen Deutschland gekommen. Zur Durchsetzung der Forderungen des Italieners und weiterer Kläger hatte das Gericht damals entschieden, deutschen Regierungsbesitz zu pfänden, darunter die Villa Vigoni, ein deutsch-italienisches Kulturzentrum am Comer See. Die Pfändung sei aber nie umgesetzt worden, sagte di Benisichi am Freitag, die Entscheidung werde nun wahrscheinlich aufgehoben. (dapd)

Datum:  3 | 2 | 2012
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