Berlin. Mit einem roten Stopp-Schild und technischen Zugangssperren wollen Bundesregierung und Internetwirtschaft den Zugriff auf Kinderporno-Seiten im Netz erschweren. Die Chefs der fünf führenden Internet-Anbieter in Deutschland unterzeichneten am Freitag einen entsprechenden Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Darin verpflichten sich die Provider, sämtliche kinderpornografischen Seiten zu blockieren, die das BKA auf eine schwarze Sperrliste gesetzt hat. Spätestens in sechs Monaten sollen die Sperren in der Praxis greifen.
Konkret soll die Blockade so funktionieren: Das BKA schickt den Internet-Providern täglich bis 10 Uhr früh eine aktuelle Liste mit den Domaine-Namen der zu sperrenden Kinderporno-Seiten. Die Netzanbieter verpflichten sich im Gegenzug, diese Seiten innerhalb von sechs Stunden mit einem Stoppschild oder einem "Domaine nicht gefunden" ins Nichts umzuleiten. So steht es in dem von den Beteiligten vereinbarten Vertrag.
Fünf Internetanbieter haben sich vertraglich zur Sperrung von Kinderporno-Seiten verpflichtet: Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Alice, Kabel Deutschland und Telefonica O2 Deutschland. Die Unterzeichner decken 75 Prozent des deutschen Marktes ab. Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung 100 Prozent erfassen. Rund 20 Staaten weltweit haben Zugangsblockaden für Kinderpornos eingeführt oder planen sie zumindest. In Europa praktizieren Großbritannien, Dänemark, Italien, Schweden, Norwegen und Finnland das Blockieren des Zugangs. 18.000 Zugriffe verhindere das 10-Millionen-Einwohnerland Norwegen dadurch täglich, sagt das Familienministerium. In Deutschland rechnet es mit 450.000 blockierten Zugriffen pro Tag.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) lobte die monatelang umstrittene freiwillige Übereinkunft mit den Internet-Providern als "ein gutes Ende nach schwierigen Verhandlungen". Das Sperren der Seiten könne "selbstverständlich nur ein Baustein im Kampf gegen die Kinderpornografie sein", bei der immer jüngere Kinder missbraucht würden: "Kinderpornographie im Internet ist die Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera." Das Internet sei zwar eine faszinierende Technologie "aber kein rechtsfreier Raum", verteidigte die Ministerin die von ihr ausgehandelte Vereinbarung gegen Vorwürfe, die Blockade von Internet-Seiten sein ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Ein Bündnis von rund 200 Bürgerrechtlern und jungen Netzaktivisten protestierte am Freitag mit einer Mahnwache gegen den Vertrag mit den Internetprovidern. Sie warfen von der Leyen Verfassungsbruch und Zensur vor. Da die Sperrungen leicht zu umgehen seien,werde "damit kein einziges Kind weniger missbraucht".
Auch die Linkspartei kritisierte die von der Familienministerin angeschobene Vereinbarung mit den Providern als "Aktionismus" am "Rande zum Grundrechtsbruch". Die Grünen warfen von der Leyen Wahkampfinszenierung vor. Die Zugangssperren seien ein rechtsstaatlich fragwürdiger Ansatz im Kampf gegen Kinderpornografie und liefen "weitgehend ins Leere".
BKA-Chef Jörg Ziercke widersprach. Er sei "sehr zuversichtlich", dass die Sperren "einen sehr wichtigen Beitrag leisten werden, Kinderpornographie einzudämmen." Die 15 bis 20 Prozent der "Hardcore-Pädophilen" fänden zwar sicher Wege, die technischen Barrieren zu umgehen. 80 Prozent derer, die die Kinderporno-Seiten aufriefen, seien jedoch "Gelegenheitstäter". Denen würde durch Stoppschilder und Sperren zumindest der leichtgemachte Einstieg in das lukrative von Kriminellen betriebene "Geschäftsmodell Kinderpornographie"erschwert.
Die fünf beteiligten Internetprovider betonten, die vereinbarten Zugangssperren blieben eine Ausnahme und bezögen sich allein auf den Tatbestand Kinderpornographie. "Wir sind keine Internet-Polizei", so Vodafone-Manager Thomas Ellerbeck. Die Verantwortung für die Seiten-Sperrung liegt denn auch allein beim Bundeskriminalamt. Das BKA haftet auch bei Klagen und Schadenersatzansprüchen, wenn Seiten zu Unrecht gesperrt wurden. Ganz wohl war es den Providern bei der gestrigen Vereinbarung nicht. Sie mahnen eine gesetzliche Grundlage an. Die Bundesregierung will dazu erst in der nächsten Woche einen Gesetzentwurf beschließen.
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