Herr Uhl, Kritiker der Vorratsdatenspeicherung verweisen darauf, dass dadurch nicht mehr Straftaten aufgeklärt wurden. Wäre die von der Justizministerin vorgeschlagene Quick-Freeze-Variante politisch schneller durchsetzbar?
Eine solche Statistik kenne ich nicht, aber dafür kenne ich die logische Argumentation aller Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in ganz Deutschland. Das, was die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorschlägt, die so genannte Quick-Freeze-Lösung, geht weitgehend ins Leere. Denn es liegen regelmäßig gar keine Daten vor, die eingefroren werden können. Und wenn keine Daten eingefroren werden können, können auch keine abgerufen werden. Das entspricht unseren bisherigen Datenschutzgesetzen. In den USA ist die Lage anders, dort können sowohl private Unternehmen als auch staatliche Behörden alles weitgehend unbegrenzt speichern, es sei denn, es ist ausnahmsweise verboten. Bei uns ist es genau umgekehrt.
Hans-Peter Uhl (CSU) ist innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Er befürwortet die Vorratsdatenspeicherung.
Die Vorratsdatenspeicherung war 2008 bis 2010 in Kraft, bevor das Bundesverfassungsgericht sie für verfassungswidirg erklärte. Sie erlaubte, Verbindungsdaten von allen Festnetz- und Handy-Gesprächen sowie Internet-Daten sechs Monate lang zu speichern, und zwar ohne konkreten Verdacht.
Quick Freeze sieht vor, dass nur Daten Verdächtiger „eingefroren“ würden. Dabei würden Ermittler Kommunikationsunternehmen anweisen, Daten zu speichern, die sie meist sowieso für eine kurze Zeit für eigene Zwecke sichern.
Netzaktivisten und globalisierungskritische Gruppen fürchten, dass die Vorratsdatenspeicherung auch gegen sie verwendet wird. Die Spitzelaffären gegen politische Aktivisten zeigen, dass Sicherheitsbehörden doch mit großem Aufwand diese Szenen ins Visier nehmen.
Man kann natürlich allerlei Verdächtigungen streuen ohne jede Begründung. Ich bin aber der Meinung, dass man den Zugriff auf die Daten nur erlauben soll bei der Verfolgung schwerster Straftaten, oder wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Und in allen anderen Fällen sollte man auf dieses Mittel nicht zurückgreifen. Wir müssen für ein neues Gesetz nur den Straftatenkatalog reduzieren und zweitens konkretisieren, was und wie gespeichert wird. Ansonsten empfehle ich, genau hinzusehen, was das Bundesverfassungsgericht zu Quick Freeze gesagt hat. Das Gericht hat die Alternative eingehend geprüft, aber als ungeeignet verworfen. Es stellt zwar einen geringeren Eingriff in die Privatsphäre dar, erreicht aber das Ziel einer effektiven Strafverfolgung nicht .
Auch DNA-Datenbanken sollten nur zur Aufklärung von Schwerverbrechen genutzt werden. Sie werden aber auch bei Sachbeschädigungen oder Beleidigungen eingesetzt. Manche fürchten das Gleiche bei der Vorratsdatenspeicherung und meinen, dass dann Kommunikation grundsätzlich für polizeiliche Arbeit genutzt wird.
Noch einmal: Wenn wir genau festlegen, bei welchen Delikten das Verfahren genutzt werden kann, dann sehe ich keine Gefahr. Wir können nicht auf ein vernünftiges Gesetz verzichten, weil jemand Sorge hat, dass der kommende Gesetzgeber davon falschen Gebrauch macht.
Wie schnell wird ein neues Gesetz kommen?
Zuerst muss die Bundesjustizministerin zurück auf den Boden des Europarechts kommen. Bevor wir weitere Gespräche führen, muss sie wieder den Rahmen der EU-Richtlinie akzeptieren. Und der besagt, dass alle Mitgliedsstaaten Mindestspeicherungsfristen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren festlegen müssen. Und zwar anlasslos. Der Zugriff und die Modalitäten, das ist es, was wir hier regeln müssen. Den Rahmen aber, dass es eine Speicherung von mindestens sechs Monaten geben muss, den muss die Justizministerin anerkennen.
Interview: Viktor Funk
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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