Herr Wallasch, Sie verteidigen einen der mutmaßlichen somalischen Piraten und verklagen die Bundesregierung wegen seiner Überstellung an Kenia. Wie sehr können die Männer, die Anfang März den Frachter "MV Courier" angegriffen haben sollen und von der Fregatte "Rheinland-Pfalz" gestellt wurden, zum Problem für die deutsche Politik werden?
Das Thema steht auf der ersten Seite der Nachrichten. Es ist brisant und es wird weitere Kontroversen auslösen. Die Bundesregierung hat geglaubt, das Problem nach Kenia abschieben zu können, damit kein deutsches Gericht diese Fälle behandeln muss. Der Militärauftrag ist die eine Sache.
Oliver Wallasch, 40, Rechtsanwalt aus Frankfurt, vertritt als Strafverteidiger den der Piraterie Verdächtigen Ali Mohamed A.D.. A.D. soll am 3. März mit acht anderen Männern den Frachter "MV Courier" der deutschen Reederei Gebrüder Winter angegriffen haben, der allerdings unter der Flagge von Antigua und Barbuda fährt.
Nach einem Abkommen der EU mit Kenia stehen die neun Angeklagten nun in Mombasa vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ihr Verfahren mittlerweile eingestellt. In der Feststellungsklage A.D.s gegen das Innen-, Außen-, Justiz- und Verteidigungsministerium, die der FR vorliegt, bezeichnet Anwalt Wallasch die Einstellung des Verfahrens und die Überstellung an Kenia durch die vier Ministerien als "rechtswidrig".
Während andere an der Anti-Piraten-Mission "Atalanta" beteiligte Nationen wie Frankreich "vermeintliche Seestraftäter" im eigenen Land "strafrechtlich verfolgten", heißt es weiter, habe die Bundesregierung "ein solches Szenario nicht bedacht". So sitzen drei somalische Seeräuber, die französische Yacht "Tanit" gekapert hatten, in der Bretagne in Haft.Die bretonischen Behörden seien zuständig, weil die Opfer von dort stammten, hieß es.
Anders als bei der "MV Courier" reagierten deutsche Behörden, nachdem Piraten am 30. März den deutschen Marinetanker "Spessart" angegriffen hatten. Die Bundeswehr erstattete Strafanzeige und erwirkte einen Haftbefehl beim Kieler Amtsgericht. Kiel ist Heimathafen der "Spessart". Weil im Fall des Marineschiffs "deutsches Rechtsgut" betroffen sei, setzte sich das Verteidigungsministerium für eine Aburteilung in Deutschland ein. Angeblich standen deutsche Polizisten bereit, die Angeklagten abzuholen.
Das Innenministerium soll dagegen gewesen sein. Nun wurden die sieben an kenianische Behörden übergeben. Dramatisch ist die Lage an Bord der am 4. April vor der somalischen Küste gekaperten "Hansa Stavanger". Auf dem Frachter der Hamburger Reederei Leonhardt & Blumberg halten mutmaßliche somalische Piraten fünf Deutsche und 19 andere Seeleute als Geiseln. Das Schiff soll vor der Piraten-Hochburg Hoboy ankern. Eine Befreiungsaktion durch deutsche Spezialeinheiten wurde abgesagt.
Die Gründe dafür sind unklar. Sowohl die Elitetruppe GSG 9 der Bundespolizei als auch das "Kommando Spezialkräfte" (KSK) der Bundeswehr sind für einen solchen Einsatz ausgebildet. Das KSK braucht aber ein Bundestagsmandat.
Interaktive Grafik: Karten und Angaben zu Piratenangriffen
Was mit der strafrechtlichen und strafprozessualen Verfolgung ist, hat man politisch nicht bedacht. Und man hat nicht damit gerechnet, dass zwei deutsche Anwälte so verrückt und engagiert sind und nach Kenia fahren, um sich darum zu kümmern.
Warum kümmern Sie sich überhaupt um die vermeintlichen Piraten?
Mir wird vorgeworfen, ich wäre süchtig nach Publicity. Aber das ist es nicht. Bislang haben wir alle Kosten getragen. Wir meinen es ernst. Ich habe nichts gegen eine rechtsstaatskonforme Verfolgung von Straftätern. Was mir aber bitter aufstößt, ist die Art und Weise, wie hier versucht wird, ein Problem an der Öffentlichkeit vorbei aus der Welt zu schaffen. Das kann nicht sein.
Was haben Sie vor?
Wir haben eine Feststellungsklage gegen sämtliche beteiligten Ministerien beim Landgericht Berlin eingereicht. Jeder materielle und immaterielle Schaden, der meinem Mandanten, dem Somalier Ali Mohamed A.D., durch die unrechtmäßige Überstellung an Kenia entsteht, muss erstattet werden. Wir haben den vorläufigen Streitwert auf 10.000 Euro festgelegt. Zudem haben wir beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt, dass das Auswärtige Amt die Kosten der Verteidigung übernehmen soll.
Sie sagen, die kenianische Justiz sei gar nicht zuständig?
Detailliert begründen werden wir das im Verfahren in Kenia. Die Vereinbarung zwischen Kenia und der EU sieht vor, dass alle Verfahren nach europäischen Mindeststandards ablaufen sollen. Aber die werden bereits im Vorfeld nicht eingehalten. Die Ministerien wussten das und haben das billigend in Kauf genommen. Deshalb soll das Verfahren nach Hamburg verlegt werden. Ich kann aber nicht die Staatsanwaltschaft auffordern, einen Auslieferungsantrag zu stellen.
Es gibt Befürchtungen, die Verdächtigen könnten nach ihrer Ankunft Asyl beantragen und in Deutschland bleiben.
Das halte ich für Unsinn. Das Recht auf Asyl setzt eine politische Verfolgung voraus. Die ist schlecht begründbar. Es gäbe genügend Argumente, die Männer wieder auszuweisen.
Wie lückenhaft ist das von Berlin massiv beschleunigte Abkommen der EU mit Kenia?
Wir werden das jetzt im Rahmen des Verfahrens auf Herz und Nieren prüfen können. Dann wird sich zeigen, ob es mehr wert ist als das Papier, auf dem es steht.
Sie haben in einem Bericht an das Auswärtige Amt die Haftbedingungen der Angeklagten kritisiert.
Die Unterbringung ist unmenschlich, sie ist sogar lebensbedrohlich. Die hygienischen Bedingungen sind katastrophal. Selbst die innerkenianische Presse kritisiert die Zustände im Gefängnis Shimo La Tewa. Wir haben uns beschwert, doch Gericht und Staatsanwaltschaft in Mombasa haben noch keine Entscheidung getroffen. Auch vom Auswärtigen Amt redet derzeit niemand mit uns.
Der Einblick in die Strafakten wurde Ihnen ebenfalls verwehrt.
Ich kenne nur die Ermittlungsakten der Hamburger Staatsanwaltschaft, die ihre Ermittlungen längst eingestellt hat. Die sind mutmaßlich ausführlicher als die kenianischen. Das Prozedere ist so: Die Verteidigung bereitet ihren Fall vor, die Staatsanwaltschaft auch. Beides wird dem Gericht vorgelegt, das keine Aktenkenntnis hat und sich dann ein Bild macht und entscheidet. Für uns ist das keine einfache Situation. Trotz einer Vollmacht haben wir noch nicht persönlich mit unserem Mandanten sprechen dürfen. Es wird uns schlicht nicht gestattet. Die Uhren ticken dort anders.
Am 22. April beginnt der Prozess, der, so klingt es, sehr abenteuerlich sein wird.
Ich sitze mutmaßlich am Sonntag im Flieger. Uns erwartet eine relativ junge Richterin, Mitte 30. Ich kann noch nicht einschätzen, wie die auf uns reagieren wird. Auch deutsche Journalisten werden vor Ort sein, dazu der Grüne Jürgen Trittin. Die Richterin wird voraussichtlich unter enormem Druck stehen. Und dann geht im Prozess alles handschriftlich. Ich habe Protokolle von ihr gesehen, die waren schwer zu lesen.
Dabei rennt Ihnen die Zeit davon.
Richtig. Wenn wir den Prozess verzögern, leiden unsere Mandanten zusätzlich unter den schlimmen Haftbedingungen. Wir wollen diesen Zustand natürlich nicht verlängern. Es wird nicht einfach, die Balance zu halten.
Allein die Beweisaufnahme könnte sich über Wochen ziehen. Die Marinesoldaten haben nach ihrem Einsatz die Waffen der Somalis über Bord geworfen. Jetzt liegt wichtiges Beweismaterial in 1800 Metern Tiefe auf dem Meeresgrund?
Der Fregattenkapitän wird als Zeuge begründen müssen, warum er das gemacht hat. Er ist kein Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft. Er hat einen militärischen Auftrag, er muss entwaffnen. Er ist aber nicht verpflichtet, Beweise zu sichern. Mein Mandant aber sagt, sie hätten nicht geschossen und dass es ein zweites Boot gab. Würden wir nicht nur Fotos von der AK-47 und den anderen Waffen haben, könnten wir eventuell nachweisen, dass aus dem Maschinengewehr nicht gefeuert wurde.
Es gibt die These, die neun Angeklagten seien überhaupt keine Piraten. Der somalische Kapitän wollte ein legales Waffengeschäft im Jemen abwickeln, die anderen seien Passagiere gewesen, die für die Überfahrt bezahlt hatten. War am Ende alles nur ein großer Irrtum?
So haben sich die Angeklagten bislang geäußert. Und überhaupt: Noch gilt die Unschuldsvermutung. Auch das steht in der Vereinbarung zwischen Kenia und der EU. Mein Mandant muss sich nicht selbst belasten. Ich werde ihm raten, erst mal zu schweigen.
Interview: Sebastian Gehrmann
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