Frau Schmidt, der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, geht davon aus, dass bei etwa einem Drittel der Einweisungen in Krankenhäuser Ärzte von den Kliniken bestochen wurden. Haben wir es mit flächendeckendem Betrug zu tun?
Es wird Aufgabe der Ärztekammern, deren berufsständischen Gerichten und der Staatsanwaltschaften sein, Umfang und Verbreitung dieser Machenschaften zu ermitteln und gegebenenfalls zu verfolgen. Das Berufsrecht der Ärzte verbietet eindeutig, dass Geld oder anderweitige Vorteile für Einweisungen in Krankenhäuser gewährt werden. Wenn Bestechungen gezahlt werden, und zur "Refinanzierung" dafür nicht erbrachte Leistungen bei den Krankenkassen abgerechnet werden, dann ist das für mich Betrug.
Die Krankenhausgesellschaftenbehaupten, Kliniken würden von Ärztenetzwerken zu Zahlungen mit der Drohung genötigt, andernfalls keine Patienten an die betreffende Krankenhäuser zu überweisen.
Wer da gegebenenfalls wen unter Druck setzt, so etwas zu tun, ist im Ergebnis gleich. In jedem Fall handelt es sich um eine Kumpanei zum Schaden der Versicherten.
Ist eine Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Klinken grundsätzlich anrüchig?
Nein, ganz im Gegenteil. Eine solche Zusammenarbeit im Sinne der integrierten Versorgung ist ausdrücklich erwünscht. Man muss das ganz klar von rechtswidrigen Praktiken trennen. Gute Verträge zwischen niedergelassnen Medizinern und Krankenhäsern haben eine barrierefreie medizinische Versorgung zwischen Praxis und Klinik zum Ziel. Dabei muss klar nachvollziehbar und durchschaubar sein, wer welche Leistungen erbringt und wohin die Patienten eingewiesen werden.
Haben Sie mit solchen Betrügereien gerechnet? War im Ministerium schon etwas bekannt?
Ich bin viel vor Ort auf Veranstaltungen. Mir sind Fälle, wo widerrechtlich Geld fließt, bisher noch nicht vorgetragen worden.
Interview: Stefan Sauer
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