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Iran: Der Henker nutzt oft einen Kran

Seit den Protesten gegen Wahlfälschungen häufen sich im iran die Meldungen über Todesurteile und Hinrichtungen. Von Edgar Auth

Ein Henker in Teheran bei der Arbeit.
Ein Henker in Teheran bei der Arbeit.
Foto: rtr

Im Verhältnis zu seiner Bevölkerungszahl steht der Iran weltweit an der Spitze jener Staaten, die Todesurteile verhängen und vollstrecken. So sieht es die Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, die sich vor allem für das Leben minderjähriger Delinquenten einsetzt. In absoluten Zahlen liegt laut Amnesty International (AI) in dieser traurigen Bilanz nur China vor dem Iran.

Nach der brutalen Unterdrückung der Proteste gegen die Wahlergebnisse im Sommer verliert die Regierung von Mahmud Ahmadinedschad an Rückhalt. Sie reagiert darauf mit einer beispiellosen Welle von Unterdrückung und Einschüchterung, wie Ebadi, Oppositionsgruppen und Menschenrechtsorganisationen berichten. Dazu passt die jüngste Meldung der iranischen Staatsmedien: Wegen ihrer Teilnahme an Wahl-Protesten wurden in Teheran fünf Menschen zum Tode verurteilt. Weitere 81 Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen sechs Monaten und 15 Jahren. Die Verurteilten können in Berufung gehen, versichert Irans Justiz. Im Oktober waren drei Demonstranten zum Tode verurteilt worden.

Von rund 4000 nach den Wahl-Protesten Festgenommenen warten noch über 100 auf ihren Prozess wegen Umsturzversuchs. AI fordert die Freilassung all jener, die friedlich gegen die angeblichen Wahlfälschungen protestiert und Transparenz verlangt hatten.

Todesurteile treffen auch andere Personengruppen. So war vor einer Woche der 28-jährige Ehsan Fattahian wegen des Abfalls vom Islam hingerichtet worden. Er stammt aus Sanandaj in Kurdistan und war zunächst wegen "Handlungen gegen die nationale Sicherheit" zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ein Berufungsgericht verhängte dann die Todesstrafe wegen Apostasie.

Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) wurden wegen der erstarkenden Proteste in den iranischen Kurdengebieten dort eine Reihe weiterer Todesurteile ausgesprochen. Das Internationale Komitee gegen Steinigungen und Hinrichtungen berichtet über 16 Todesurteile gegen Kurden. Der oppositionelle iranische Widerstandsrat meldete in den vergangenen Monaten rund 20 Hinrichtungen, darunter mehrere Frauen und Männer, die zur angeblichen Tatzeit unter 18 Jahre alt waren. Am Mittwoch berichteten iranische Zeitungen, drei als Drogenhändler Verurteilte seien am Montag in Isfahan gehenkt worden, darunter eine Frau.

Der Henker benutzt im Iran oft einen Kran: Den Verurteilten wird eine Schlinge um den Hals gelegt, und sie werden dann langsam in die Höhe gezogen. Der Todeskampf dauert laut IGFM meist mehrere Minuten. Oppositionelle werfen der iranischen Justiz vor, dass politisch oder weltanschaulich Missliebige als Kriminelle hingerichtet würden.

Für drei wegen Homosexualität zum Tode Verurteilte hatte sich kürzlich der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck eingesetzt. Ihre angeblichen Vergehen seien im Kindesalter begangen worden, berichtete Human Rights Watch. (mit dpa)

Autor:  Edgar Auth
Datum:  18 | 11 | 2009
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