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Italien: Makabrer Wettlauf gegen die Zeit

Die Ärzte der Koma-Patientin Eluana Englaro haben die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr unterbrochen. Die Regierung Berlusconi will das Sterben der 36-Jährigen nun per Eilgesetz verhindern. Von Dominik Straub

Gegner der Sterbehilfe versuchen, den Krankenwagen zu stoppen, in dem Eluana Englaro ins Sterbehospiz gebracht wird (Foto vom 2. Februar).
Gegner der Sterbehilfe versuchen, den Krankenwagen zu stoppen, in dem Eluana Englaro ins Sterbehospiz gebracht wird (Foto vom 2. Februar).
Foto: Foto: dpa

Rom. Die Ärzte der 36-jährigen italienischen Koma-Patientin Eluana Englaro haben die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr unterbrochen. Damit begann ein "Todes-Countdown", der bei Eluana im Verlauf dieser Woche zunächst zu Nierenversagen und zu Herz-Kreislauf-Problemen führen wird. Ab Donnerstag oder Freitag kann es zu einem Herzstillstand kommen.

Die Unterbrechung der künstlichen Ernährung der Italienerin, die seit 17 Jahren im vegetativen Koma liegt, war vom höchsten italienischen Gericht im November gestattet worden. Die Regierung Berlusconi indes wollte den Stopp der Nahrungszufuhr an Eluana per Notrecht verhindern. Staatspräsident Giorgio Napolitano verweigerte dann jedoch die Unterschrift unter das Dekret mit Hinweis auf das Verfassungsprinzip der Gewaltentrennung: Es gehe nicht an, dass die Exekutive höchstrichterliche Urteile kippe.

Seit einem Unfall vor 17 Jahren im Koma: Eluana Englaro.
Seit einem Unfall vor 17 Jahren im Koma: Eluana Englaro.
Foto: rtr

Die Regierung will das Dekret nun als ordentliches Gesetz im Eilverfahren durch das Parlament bringen. Bereits am heutigen Montagabend soll der Senat abstimmen, Dienstag kommt die Vorlage in die Abgeordnetenkammer. Eine Inkraftsetzung ist frühestens am Freitag möglich. Für Eluana könnte dies zu spät sein.

Mit diesem dramatischen Wettlauf gegen den Tod erfährt der "Fall Eluana", der die italienische Öffentlichkeit seit vielen Jahren bewegt und eine emotionale Debatte über Sterbehilfe ausgelöst hatte, eine neue Eskalation. Der Vatikan applaudierte der Regierung. Bei Eluana gehe es nicht nur um ein individuelles Schicksal, sondern um einen "Fall mit hoher Symbolik", erklärte der vatikanische "Gesundheitsminister", Kardinal Javier Lozano Barragan. Es gehe um die Durchsetzung eines allgemein gültigen Prinzips: "Die Auslöschung von unschuldigem Leben ist ein Mord." Vertreter der Opposition und der Gewerkschaften dagegen protestierten zu Tausenden in Rom und anderen Städten gegen Berlusconis "Attentat auf die Verfassung und die Demokratie".

Der Regierungschef hatte am Wochenende durchblicken lassen, dass ihn das Prinzip der Gewaltenteilung nicht interessiert und dass er sich von Napolitano nicht mehr lange dreinreden lassen wolle, wenn er per Notrecht regieren will: "Wenn die Verfassung dies nicht zulässt, dann müssen wir sie eben ändern", sagte der Ministerpräsident ohne Umschweife. Die Verfassung sei nach dem Ende der Mussolini-Diktatur ohnehin von "Leuten geschrieben worden, welche die Sowjetunion als Modell" empfunden hätten.

Der Vater von Eluana, Beppino Englaro, sprach am Wochenende von einem "Schmerz ohne Ende". Er warf insbesondere Berlusconi vor, Entscheidungen aufgrund von "Hörensagen" zu treffen. Der Ministerpräsident hatte das Notdekret am Freitag unter anderem damit begründet, dass Eluana theoretisch sogar noch Kinder bekommen könnte. Englaro lud Berlusconi und Napolitano ein, Eluana an ihrem Bett zu besuchen und sich selber ein Bild von ihr zu machen.

Sterbehilfe generell verboten

Der Vater hatte über zehn Jahre lang dafür gekämpft, Eluanas "Nicht-Leben", wie er es nennt, zu beenden. Dies entspreche ihrem Willen. Kurz vor ihrem Unfall habe sie nach dem Besuch eines Koma-Patienten erklärt, dass sie so nicht würde weiterleben wollen.

Sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe sind in Italien verboten, doch darf niemand gegen seinen ausdrücklichen Willen behandelt werden. Patientenverfügungen gibt es nicht; seit 2008 existiert jedoch eine Verordnung, wonach bei Koma-Patienten die künstliche Ernährung abgebrochen werden kann, wenn das Koma irreversibel ist und am Willen des Patienten keine Zweifel existieren. Im Fall von Eluana hatten die Kassationsrichter diese Bedingungen als erfüllt betrachtet, obwohl keine schriftliche Wissensbezeugung von Eluana vorliegt.

Autor:  DOMINIK STRAUB
Datum:  9 | 2 | 2009
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