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Jagd auf Ausländer: Bewährung für Haupttäter von Mügeln

Ein 23-Jähriger, der mit seinen Freunden im August 2007 acht Inder über den Marktplatz von Mügeln hetzte, muss nicht ins Gefängnis. Das Gericht sieht bei Frank D. eine "günstige Sozialprognose".

Der 23 Jahre alte Frank D., der mit seinen Freunden im August 2007 acht Inder angegriffen und über den Marktplatz in Mügeln gehetzt hatte, muss nicht ins Gefängnis. Das Gericht sieht eine günstige Sozialprognose.
Der 23 Jahre alte Frank D., der mit seinen Freunden im August 2007 acht Inder angegriffen und über den Marktplatz in Mügeln gehetzt hatte, muss nicht ins Gefängnis. Das Gericht sieht eine "günstige Sozialprognose".
Foto: dpa

Leipzig (ddp) - Einer der Haupttäter der ausländerfeindlichen Ausschreitungen von Mügeln im August 2007 muss nicht ins Gefängnis.

Das Landgericht Leipzig setzte in der Berufungsverhandlung am Mittwoch die Strafe gegen den 23-Jahre alten Mügelner wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung zur Bewährung aus und ordnete zugleich 130 Stunden gemeinnützige Arbeit an. Im Dezember 2007 war der Mann vom Amtsgericht Oschatz zu einer achtmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Das Landgericht begründete seine Entscheidung mit der "günstigen Sozialprognose" des Mannes. Frank D. sei nicht vorbestraft und nach der Tat auch nicht mehr straffällig geworden. Er habe das Opfer um Entschuldigung gebeten und eine Schadensersatzzahlung in die Wege geleitet. Das Gericht zeigte sich zudem davon überzeugt, dass der Mann sich mit seiner Tat auseinandergesetzt hat und sie ihm leidtue. Damit sei die Bewährung gerechtfertigt.

In Mügeln hatte in der Nacht zum 19. August 2007 eine Gruppe Deutscher acht Inder angegriffen, und über den Marktplatz gehetzt. Die Opfer konnten sich damals vor ihren Verfolgern in einer Pizzeria in Sicherheit bringen.

Mügeln: Geschichte eines Skandals

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Das Amtsgericht Oschatz hatte als erste Instanz die Gefängnisstrafe damit begründet, dass die Tat geeignet gewesen sei, die Rechtsordnung in Deutschland zu gefährden. In Mügeln habe die Gefahr eines "Pogroms" bestanden. Deshalb sei die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Frage gekommen.

Datum:  16 | 7 | 2008
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