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Jalloh-Prozess: Tumult nach dem Freispruch

Vor knapp vier Jahren verbrannte der an Händen und Füßen gefesselte Asylbewerber Oury Jalloh in einer Zelle in Dessau. Das milde Urteil gegen die Polizisten löst Empörung im Gerichtssaal aus. Von Jörg Schindler

Aktion von Demonstranten am Montag vor dem Landgericht in Dessau.
Aktion von Demonstranten am Montag vor dem Landgericht in Dessau.
Foto: ddp

Dessau. Knapp vier Jahre nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt sind die beiden angeklagten Polizisten freigesprochen worden. Ihnen sei keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone im Januar 2005 nachzuweisen, urteilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Montag.

Zu einer detaillierten Urteilsbegründung kam der Vorsitzende Richter zunächst nicht, weil im Gerichtssaal ein Tumult ausbrach. Polizisten wurden herbeigerufen, um gegen empörte Zuhörer vorzugehen und die Ordnung wiederherzustellen.

Der Prozess

Warum starb Oury Jalloh? - Ausführliche Prozessbeobachtung

Das Verfahren ging mit schweren Vorwürfen gegen die Dessauer Polizei zu Ende. "Es wurde hier so viel vertuscht und verpfuscht, dass sich der Sachverhalt letztlich nicht mehr aufklären ließ", kritisierte die Nebenklage-Vertreterin Regina Götz. Weil etliche Polizisten im Verlauf des 21-monatigen Prozesses gelogen und gemauert hätten, sei die Frage, wer die Verantwortung für Jallohs Tod trägt, nicht mehr zweifelsfrei zu beantworten.

Der Asylbewerber war am 7. Februar 2005, an Händen und Füßen gefesselt, in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau verbrannt. Erst nach massivem öffentlichen Druck klagte die Staatsanwaltschaft den damaligen Dienststellenleiter Andreas S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge an, dem Streifenpolizisten Hans-Ulrich M. warf sie fahrlässige Tötung vor. M. soll bei Jallohs Durchsuchung das Feuerzeug übersehen haben, mit dem sich der 36-Jährige nach Überzeugung des Staatsanwalts selbst angezündet hat. Der Vorgesetzte S. habe nach dem Auslösen des Feueralarms wertvolle Minuten verstreichen lassen und erst reagiert, als Jalloh nicht mehr zu retten gewesen sei.

Trailer des Films "Oury Jalloh" (Deutscher Menschenrechts-Filmpreis 2008)

In seinem Plädoyer ruderte Staatsanwalt Christian Preißner am Montag zurück. Da nicht mehr feststellbar sei, wie genau das Feuerzeug in die Zelle gelangte, forderte er Freispruch für M. Er sei jedoch überzeugt davon, "dass S. das Leben des Oury Jalloh hätte retten können". Der Polizist habe mehrfach Rauchalarme ignoriert und nicht den schnellsten Weg zum Opfer gewählt.

Die Nebenklage-Vertreter, die für Jallohs Mutter, Vater und Bruder am Prozess teilnahmen, sprachen davon, dass die Anklage von Anfang an auf tönernen Füßen gestanden habe. Die These der Staatsanwaltschaft, dass Jalloh sich selbst angezündet habe, sei "reine Spekulation", sagte der Anwalt Felix Isensee.

Es sei auch denkbar, dass ein oder mehrere Dritte den Asylbewerber in Brand gesteckt hätten. Das aber sei genauso wenig beweisbar wie die Version der Anklage.

In der Verhandlung waren hanebüchene Ermittlungspannen zutage getreten. So wurde bei der Untersuchung des Tatorts zunächst kein Brandsachverständiger hinzugezogen, die Obduktion des Toten verlief mangelhaft, Video- und Bildaufnahmen verschwanden. Zudem, so die Nebenklage, hätten Polizisten aktiv eine Aufklärung hintertrieben. Auch gab es offenkundig Absprachen unter Polizisten. Vor Gericht änderten viele Beamte ihre ursprünglichen Aussagen, um S. zu entlasten. Dieser Prozess, so Götz, habe auf erschreckende Weise den institutionellen Rassismus offenbart. "Ich bezweifle, dass sich der gesamte Sachverhalt so zugetragen hätte, wenn es sich bei dem Opfer um einen weißen Deutschen aus der Mittelschicht gehandelt hätte."

Autor:  JÖRG SCHINDLER
Datum:  9 | 12 | 2008
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